Mutterschaft im Arbeitsverhältnis
Rechtsratgeber
GrundlageSchwanger: Bis wann muss ich arbeiten?
Frauen dürfen acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Einen gesetzlich verankerten Urlaub vor der Geburt gibt es nicht.
Das Arbeitsgesetz legt fest, dass Arbeitnehmerinnen unmittelbar nach der Niederkunft während acht Wochen nicht beschäftigt werden dürfen. Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot gibt es nicht. Falls Sie es wünschen, haben Sie das Recht, bis 16 Wochen nach der Geburt zu Hause zu bleiben. Von Gesetzes wegen bezahlt sind allerdings nur 14 Wochen (Mutterschaftsentschädigung).