Das Arbeitsgesetz legt fest, dass Arbeitnehmerinnen unmittelbar nach der Niederkunft während acht Wochen nicht beschäftigt werden dürfen. Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot gibt es nicht. Falls Sie es wünschen, haben Sie das Recht, bis 16 Wochen nach der Geburt zu Hause zu bleiben. Von Gesetzes wegen bezahlt sind allerdings nur 14 Wochen (Mutterschaftsentschädigung).