Frage: Ich bin angestellt und arbeite daneben selbständig. In der Babypause habe ich den Nebenjob nach acht Wochen wieder aufgenommen. Wirkt sich das auf den Hauptjob aus?

Leider ja. Der Anspruch auf die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung beginnt mit der Geburt des Kindes und dauert normal 98 Tage, also 14 Wochen. Der Anspruch auf Taggeld endet vorzeitig, sobald auch nur eine Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wird – unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Bei Ihnen war das die selbständige Tätigkeit.

Das gilt aber nicht nur für selbständige Tätigkeiten, sondern für alle. Sie müssen also auch die Mutterschaftsentschädigung für Ihre Anstellung zurückzahlen. Dass Sie im Hauptjob tatsächlich die vollen 14 Wochen pausiert haben, um beim Kind zu bleiben, ist für den Versicherungsanspruch unerheblich.

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