Lehrstellenwechsel/Auflösung des Lehrvertrags
Rechtsratgeber
GrundlageVorzeitige Auflösung des Lehrvertrags
Ein Lehrvertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen oder aus wichtigen Gründen auch einseitig und fristlos aufgelöst werden.
Eine falsche Berufswahl, unlösbare Probleme am Arbeitsplatz, die Firma steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Kann man in solchen Fällen den Lehrvertrag kündigen? Oder umgekehrt: Kann der Lehrbetrieb einen Schlussstrich ziehen, wenn er mit der lernenden Person nicht zufrieden ist?