Mit der ersten Lohnabrechnung kommt für manche Lernende eine Überraschung: Es waren doch 750 Franken monatlich abgemacht – und nun gibt es weniger! Warum ist das so? Und wohin gehen die abgezogenen Frankenbeträge? Auch vom Lohn der Lernenden werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Zunächst nur für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) und je nach Versicherungsdeckung auch für die Krankentaggeldversicherung (KTG). Ab dem ersten Januar des Jahres, in dem die lernende Person 18 Jahre alt wird, kommen Beiträge an die AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung (ALV) hinzu.