Während der Lehre
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelVor dem Lehrvertrag: Müssen wir vom Ritalin erzählen?
Frage: Unsere Tochter erhält den Lehrvertrag erst nach dem betriebsärztlichen Untersuch. Sollen wir das Ritalin gegen ihr ADHS erwähnen?
Nein, das müssen Sie nicht. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind grundsätzlich nur dann offenzulegen, wenn davon auszugehen ist, dass sie sich auf die Arbeitsleistung auswirken werden. Mit der Einnahme von Ritalin soll ja sichergestellt werden, dass man seine Leistung erbringt. Man muss den Chef nur dann informieren, wenn normales Funktionieren am Arbeitsplatz – oder in der Berufsschule – behindert oder verunmöglicht wird. Viele Berufsbildungsämter raten dennoch zur Transparenz, um möglichst frühzeitig allfällige Massnahmen zum Nachteilsausgleich zu gewährleisten.