Während der Lehre
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelVor dem Lehrvertrag: Müssen wir vom Ritalin erzählen?
Frage: Unsere Tochter erhält den Lehrvertrag erst nach dem betriebsärztlichen Untersuch. Sollen wir das Ritalin gegen ihr ADHS erwähnen?
Nein, das müssen Sie nicht. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind grundsätzlich nur dann offenzulegen, wenn davon auszugehen ist, dass sie sich auf die Arbeitsleistung auswirken werden.