Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde im strafrechtlichen Sinn. Das heisst: Was darin steht, muss der Wahrheit entsprechen. Eine Referenzauskunft soll den Inhalt eines Zeugnisses erläutern, darf es aber auf keinen Fall abwerten oder ihm gar widersprechen. Es dürfen mündlich auch keine Informationen weitergegeben werden, die man im Zeugnis nicht erwähnen durfte oder wollte.