Rechte und Pflichten von Eltern
Rechtsratgeber
GrundlageWenn Eltern sterben oder Tod eines Elternteils
Verlieren Kinder unter 18 Jahren ihre Eltern oder den sorgeberechtigten Elternteil, muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für eine gesetzliche Vertretung der minderjährigen Kinder sorgen.
Üben beide Elternteile die elterliche Sorge gemeinsam aus und stirbt eine Seite, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil alleine zu. Sterben beide Elternteile, muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) dem Kind eine neue gesetzliche Vertretung, sprich einen Vormund oder eine Vormundin, bestellen. Stirbt der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein zusteht, muss die Kesb prüfen, ob dem Kind ein Vormund oder eine Vormundin zu bestellen oder die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen ist.