Bei einer Scheidung wird das Pensionskassengeld, das jeder der Ehegatten während der Ehe angespart hat, hälftig geteilt. Zum zu teilenden PK-Geld gehören auch Vorbezüge für Wohneigentum, denn dieses Geld bleibt bis zum Eintritt des Vorsorgefalls – Alter oder Invalidität – gebunden.