Es kommt auf die Umstände an. Wer den grösseren Anteil der Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernimmt, hat oft grosse Lücken beim Aufbau einer individuellen Altersvorsorge. Deshalb schreibt das Scheidungsrecht vor, dass die während der Ehe angesparten Guthaben der zweiten Säule bei der Scheidung hälftig geteilt werden müssen.