Ja, ein Splitting bleibt auch nach dem Tod der früheren Partnerin bestehen. Ihre Rente fällt damit dauerhaft tiefer aus. Denn die AHV-Beiträge, die Sie während Ihrer Ehe eingezahlt haben, wurden bei der Scheidung aufgeteilt. Wenn Sie Kinder während dieser Zeit hatten, kommen noch die sogenannten Erziehungsgutschriften dazu. Diese betragen ab 1.1.2025 45’360 Franken pro Jahr und werden ebenfalls auf beide Ehepartner hälftig verteilt. Das nennt man Splitting.