Bundesgerichtsentscheide zum Abzug von Ersatzneubauten und Dachausbauten als Unterhaltskosten
Wer ein bestehendes Gebäude weitgehend durch einen Neubau ersetzt, kann die Kosten nicht als Unterhaltskosten geltend machen. Ebenso können die Kosten für den Ausbau eines Dachgeschosses zu zusätzlichem Wohnraum nicht abgezogen werden.