Offene Forderung: Wie betreibe ich einen Schuldner?
Rechtsratgeber
GrundlageRechtsöffnung und Anerkennungsklage: Rechtsvorschlag beseitigen
Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, stoppt die Betreibung. Zur Fortsetzung muss der Gläubiger den Rechtsvorschlag durch einen Richter beseitigen lassen.
Erhebt der Schuldner gegen die Betreibung Rechtsvorschlag, wird das Betreibungsverfahren gestoppt. Will der Gläubiger das Verfahren fortsetzen, muss er den Rechtsvorschlag zuerst vom Richter beseitigen lassen. Dazu hat er maximal ein Jahr Zeit ab Zustellung des Zahlungsbefehls.