Rechtliche Grundlagen, Schulbehörden und Fachpersonen
Rechtsratgeber
GrundlageWer bezahlt den Schaden, den ein Kind in der Schule anrichtet?
Verursacht ein Kind einen Schaden, kann es selbst schadenersatzpflichtig werden.
Ein urteilsfähiges Kind wird für einen Schaden, den es angerichtet hat, selber schadenersatzpflichtig, auch wenn es noch nicht volljährig ist. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass das Kind ein Verschulden trifft, also dass es fahrlässig oder absichtlich handelt. Wird das Kind schadenersatzpflichtig, können die Eltern den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung melden.