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Versicherungen
Ergänzungsleistungen (EL)
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Ergänzungsleistungen erhalten Sie als AHV- und IV-Rentner, wenn das Einkommen nicht reicht, den minimalen Existenzbedarf zu decken. Diese Leistungen sind weder Fürsorgegelder noch Sozialhilfe - Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf.
Alle Inhalte zu Ergänzungsleistungen (EL) (49)
Unterthemen:
Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen (11)
Berechnung der Ergänzungsleistungen (4)
Ausgaben in der EL-Rechnung (9)
Einnahmen in der EL-Rechnung (15)
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Rechtsratgeber
Grundlage
Verschenktes Vermögen bei der Ergänzungsleistungsrechnung
Verschenktes Vermögen wird in die Ergänzungsleistungs-Berechnung berücksichtigt
Rechtsratgeber
Grundlage
Wenn das Geld trotz Ergänzungsleistungen nicht reicht
Leistungen von gemeinnützen Institutionen
Rechtsratgeber
Grundlage
Wohnrecht / Nutzniessung bei den Ergänzungsleistungen
Oft übergeben die Eltern das Haus den Kindern und behalten darin das lebenslange Wohn- oder Nutzniessungsrecht. Was bedeutet eine solche Schenkung für die Ergänzungsleistungsberechnung?
Rechtsratgeber
Gerichtsentscheid
Bundesgerichtsentscheide zum Vermögensverzicht bei den Ergänzungsleistungen
Welches Vermögen wird bei der Ergänzungsleistungsberechnung berücksichtigt? Wann wird ein Vermögensverzicht angenommen - solche Bundesgerichtsentscheide finden Sie hier.
Rechtsratgeber
Beobachter-Artikel
Heimkosten: Mein Mann muss ins Heim. Muss ich für ihn zahlen?
Frage: Mein Mann hat keine Ersparnisse, nur AHV und Pensionskasse. Muss ich mich mit meinem eigenen Vermögen an den Kosten für das Pflegeheim beteiligen?
Rechtsratgeber
Grundlage
Kantonale Ergänzungsleistungen und Meldestellen
Einige Kantone erbringen nebst den Ergänzungsleistungen weitere Zusatzleistungen
Rechtsratgeber
Mustervorlage
Musterbrief Einsprache Ergänzungsleistungen
Im Anhang finden Sie einen Musterbrief, um eine Einsprache gegen Ihre Ergänzungsleistungs-Verfügung zu verfassen.
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