Christina Amri träumt von einer Lehre als Flachmalerin. Die 17-Jährige arbeitet gerne kreativ, zeichnet und malt häufig in ihrer Freizeit. In einem kleinen Malerbetrieb in der Schaffhauser Innenstadt kann sie eine Schnupperlehre absolvieren. Der Job gefällt ihr, obwohl ihr die schweren Farbeimer noch Mühe bereiten. Einfachere Arbeiten führt sie selbständig und ohne Aufsicht aus. Der Malermeister ist mit Christina Amris Leistung zufrieden. Er kann ihr allerdings keine Lehrstelle anbieten, weil er bereits eine Lehrtochter in Ausbildung habe.

Christina Amri gibt nicht auf. Ein Jahr später fragt sie im gleichen Betrieb erneut nach und wird noch einmal zu einer Schnupperlehre eingeladen. Die Freude ist gross. Offensichtlich rückt ihre Traumlehrstelle immer näher. Unglücklicherweise fällt die einzige Lehrtochter des Kleinbetriebs während Christinas Schnupperwoche aus. Christina ist weitgehend auf sich selbst gestellt. Aus der geplanten Schnupperwoche wird eine strenge Arbeitswoche. Um so enttäuschter reagiert Christina Amri, als sie Ende Woche erfährt, dass der Malermeister von einem Lehrvertrag nichts wissen will. Gegenüber Christina Amri macht er geltend, bei ihm arbeiteten bereits zwei Frauen, das sei genug.

Offen bleibt, warum man Christina Amri im besagten Betrieb zweimal eine Schnupperlehre absolvieren liess, obwohl klar war, dass sie schon aufgrund ihres Geschlechts keine Chance auf eine Lehrstelle hatte. Von «Quer» mit diesem Widerspruch konfrontiert zieht sich der Malermeister aus der Verantwortung: Hätte ihn Christina in der zweiten Schnupperwoche wirklich voll überzeugt, wäre ein Lehrvertrag wohl zustande gekommen. Eine wenig überzeugende Argumentation. Der Verdacht bleibt bestehen: Schnupperlehrlinge sind für Kleinbetriebe oft in erster Linie billige Hilfskräfte.

Verdient hat Christina Amri in den beiden Schnupperwochen keinen Rappen – für den Malermeister selbstverständlich. Wenn es nach ihm geht, haben Schnupperlehrlinge kein Anrecht auf Lohn. In diesem Punkt weicht er klar von den Empfehlungen des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands ab. Der Verband schlägt vor, die Jugendlichen mit einem pauschalen «Trinkgeld» von rund Fr. 100.– pro Woche für die geleistete Arbeit zu entlöhnen.

Eine allgemeingültige Regelung der Schnupperlehre gibt es weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene. Richtlinien und Empfehlungen sind Sache der einzelnen Berufsverbände. Diese stellen ihren Mitgliedern in der Regel Unterlagen zur Verfügung, die neben allgemeinen Tips häufig ein Pflichtenheft für die Jugendlichen und die Betriebe enthalten. Auf vorgedruckten Formularen können die Schnupperlehrlinge zudem gemeinsam mit ihren Vorgesetzten Ziele, Aufgaben und Bewertungen festhalten.

Der Frust nach der Schnupperlehre kann vermieden werden. Ziele und Vorstellungen beider Seiten müssen vor Arbeitsantritt geklärt sein. Die kostenlosen Unterlagen der verschiedenen Branchenverbände sind hier wertvolle Hilfen. Arbeitgeber sollen vor der Schnupperwoche offenlegen, ob ein Lehrvertrag bei entsprechender Eignung des Jugendlichen zustande kommen könnte.

Christina Amri hat die Lust am Malerberuf verloren. Seit einigen Monaten absolviert sie ein Praktikum als Betreuerin in einem Behindertenheim.

Im «Quer»-Studio kommentiert Beobachter-Expertin Irmtraud Bräunlich den Fall.

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«So nicht!»: Der Beobachter-Fall im Quer

In jedem Quer präsentiert der Beobachter einen unerhörten Fall. «So nicht!» heisst es jeweils, wenn Beobachter und Quer aktiv werden. Wir decken Unmenschliches und Ungerechtigkeiten auf, berichten über Amtsschimmeleien und Behördenwillkür. Im Film kommen die Betroffenen zu Wort, im Studio kommentiert der Beobachter den «So-nicht!»-Fall.