Grundsätzlich können Sie an einem beliebigen Tag Ihren Sohn in der Schule besuchen gehen. Eltern dürfen sich jederzeit darüber informieren, wie es ihrem Kind geht, welche Fortschritte es macht und wie es sich in der Schule verhält. So wird denn auch in einigen neueren Schulgesetzen das Recht der Eltern, den Unterricht zu besuchen, ausdrücklich garantiert. Damit die Lehrerin oder der Lehrer den Unterricht planen kann, sollten Sie sich zuvor anmelden und auch Hinweise der Lehrperson respektieren. Die Besuche sind nur über einen beschränkten Zeitraum zulässig und dürfen nicht zu Kontrollbesuchen ausarten.

Denken Sie unbedingt daran, dass es Kinder gibt, die sich über einen Besuch der Mutter oder des Vaters im Schulzimmer riesig freuen, und andere, die das total peinlich finden. Fragen Sie zuerst Ihren Sohn, was er davon hält, und erklären Sie ihm, weshalb Sie ihn gerne für wenige Stunden im Unterricht besuchen möchten.