«Dann ging er auf mich los. Er hat mich gewürgt, sich auf mich gesetzt und zugeschlagen», erzählt der 15-jährige Younes Utz. «Erst als mein Kollege dazukam, liess er mich los.» Wer bei dieser Schilderung an eine Keilerei unter Jugendlichen denkt, irrt: Dies passierte im Schulzimmer, und wenn Younes «er» sagt, meint er seinen Ex-Lehrer. Die Folgen für Younes: Kopfweh, Schmerzen im Halsbereich und beim Schlucken, Blutungen unter der Haut und Kratzspuren.

Ort des Geschehens war die Schlaufenschule Hardwald, eine Privatschule für verhaltensauffällige Jugendliche in Greifensee ZH. «Der Lehrer dort hat keine Geduld und ist sehr aggressiv», sagt Younes. «An jenem Tag fühlte er sich ständig provoziert und schickte mich nach Hause. Als ich noch meine Sachen zusammenpacken wollte, tickte er aus.»

Die Rolle des Schulleiters

Auf Anraten der Polizei stellte die Mutter Rhzala Utz einen Strafantrag. «Weil der Schulleiter drohte, Younes sonst der Schule zu verweisen, zog ich ihn zurück», sagt sie. Dann der Brief: Younes habe die Schule verlassen. «Das klingt, als ob er freiwillig ging», sagt seine Mutter. «In Wahrheit aber sagte man Younes, dass er nicht mehr erwünscht sei.» Rhzala Utz fühlte sich verschaukelt, denn laut Gesetz kann sie den Strafantrag kein zweites Mal einreichen.

Schulleiter Jürg Blust dazu: «Younes’ Vorgeschichte und sein Verhalten liessen die Geschehnisse völlig anders erscheinen.» Ausführen will er dies nicht: «Schweigepflicht.» Obwohl grundsätzlich keine Affekthandlungen passieren sollten, könne Blust den Lehrer verstehen. Deshalb standen personelle Konsequenzen bei der Aufarbeitung des Vorfalls ausser Diskussion.