Wäre der Anruf in einem Film vorgekommen, hätte Theo Huber geschmunzelt. Doch an jenem Abend im September kann er der Sache keine Komik abgewinnen. Am Apparat ist das Friedensrichteramt, das dem Oberstufenlehrer aus Montreux sec mitteilt, er werde bald einen Brief mit Unterlagen über den psychisch angeschlagenen Mann erhalten, um den er sich künftig zu kümmern habe. Die Post trifft tatsächlich ein: Der Bezirk Riviera-Pays-d’Enhaut hat Huber zum Beistand ernannt. Der 43-Jährige ist fassungslos: «Ich soll mich um die administrativen Belange eines wildfremden Menschen kümmern? Das klingt wie eine groteske Erzählung von Kafka.»

Städte suchen lieber Freiwillige

Was Huber kafkaesk erscheint, steht im Zivilgesetzbuch: Vormundschaftsbehörden können jede mündige Person zu einer Beistandschaft verknurren. Meist wählen sie Sozialarbeiter, Lehrer, Treuhänder, Seelsorger, Juristen, Ärzte – weil die fähig sind, so die Schweizerische Vereinigung der Berufsbeistände, «komplexe Beratungs- und Unterstützungsprozesse zu gestalten». Ob sie auch Zeit haben, das Nebenamt seriös auszufüllen, spielt dabei keine Rolle. «Ich unterrichte zu 100 Prozent und bin Klassenlehrer», sagt Huber. «Ich arbeite häufig auch abends und am Wochenende. Wenn ich nun noch eine Beistandschaft übernehmen soll, komme ich an den Anschlag.» Doch laut Gesetz könnte er nur ablehnen, wenn er über 60, gebrechlich, Vater von mehr als vier Kindern oder bereits Vormund wäre. Oder aber, wenn er in den Bundesrat gewählt würde – Bundesräte gehören neben Bundesrichtern zu den wenigen Auserwählten, für die der Amtszwang nicht gilt.

Huber geht weit, um nicht Beistand werden zu müssen: Er begab sich in psychiatrische Behandlung, um nachweisen zu können, dass er an der Grenze der Leistungsfähigkeit ist. Lebte er anderswo, käme er leichter davon. Es gibt keine Zahlen darüber, wie viele Gemeinden den Amtszwang noch umsetzen; doch Städte wie Zürich oder Winterthur suchen lieber nach Freiwilligen, als jemanden zu verdonnern. Auch kleinere Gemeinden wie etwa Belp BE verzichten «im Interesse der betreuten Person» auf Zwang.

Immerhin: Ab 2013 muss auch Theo Hubers Wohnkanton Waadt den Amtszwang entschärfen – nach neuem Erwachsenenschutzrecht muss dann nur noch Beistand werden, wer dazu genügend Zeit hat.