Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie Ihren Austrittswunsch schriftlich und am besten eingeschrieben der Kirchgemeinde mitteilen. Eine Begründung ist nicht nötig (siehe Mustervorlagen). In einigen Kantonen müssen Sie auch eine amtlich beglaubigte Unterschrift vorlegen oder werden zu einem Austrittsgespräch eingeladen. Aufgrund Ihrer Willenserklärung sind Sie fortan konfessionslos und zahlen keine Kirchensteuer mehr .

Die Folgen eines Kirchenaustritts

Konfessionslos zu sein bedeutet, dass Sie auf die kirchlichen Dienstleistungen verzichten, etwa auf eine kirchliche Trauung oder seelsorgerische Betreuung. Doch auch wenn Sie ausgetreten sind, ist eine kirchliche Feier Aus der Kirche ausgetreten Wird unser Kind dennoch getauft? und Bestattung möglich. Der Entscheid liegt beim Pfarrer oder der Pfarrerin. Einige Landeskirchen verlangen dazu einen Beitrag.

Zudem gilt: Wer aus der Kirchgemeinde austritt, ist auch kein Mitglied der Landeskirche mehr. In der katholischen Kirche gibt es aber neben dem Staatskirchenrecht noch das Kirchenrecht, das die Kirchenzugehörigkeit nicht an die Kirchensteuer bindet. Deshalb können auch Ausgetretene der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft angehören.

Wieder in die Kirche eintreten

Wenn Sie ausgetreten sind und wieder in die Kirche eintreten wollen, reicht meist eine Wiederanmeldung bei der Kirchgemeinde per Brief oder Mail. Wenn Sie sich am Kirchgemeindeleben beteiligen, wird die Ortskirche für Sie in der Regel eine kleine Wiederaufnahmezeremonie durchführen. Nach dem Wiedereintritt sind Sie kirchensteuerpflichtig.

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Wenn Sie zuvor konfessionslos waren, wenden Sie sich am besten erst an die Ortskirche. In der Regel lädt Sie ein Pfarrer oder eine Pfarrerin zu einem Gespräch ein und kümmert sich anschliessend um die Meldung beim Einwohneramt. Sobald Sie Ihren Kircheneintritt schriftlich bestätigt haben, müssen Sie Kirchensteuer zahlen.

Eine Taufe ist für den Eintritt als rechtlicher Akt nicht nötig, gehört für viele Gläubige aber dazu. Nur bei einem Wiedereintritt gibt es keine zweite Taufe. 

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