Der Bezirksrat Hinwil hat genug von Behördenmitgliedern, die während der Amtsdauer zurücktreten. Vor den Kommunalwahlen im Frühjahr gibt er deshalb den Tarif durch: Vorzeitige Entlassungen will der Rat nur noch in Ausnahmefällen bewilligen.

Wer wegen behördeninternen Streits zurücktreten will, dürfte es dann schwer haben, und auch gesundheitliche Gründe sollen genau geprüft werden. «Ein pauschales Arztzeugnis ohne konkreten Bezug auf die Tätigkeit als Behördenmitglied» reiche nicht, findet Bezirksratspräsident Fridolin Kreienbühl.

Auslöser ist nicht etwa eine hohe Rücktrittswelle in der jetzigen Amtsperiode. Mit 62 Rücktritten ist die Zahl leicht tiefer als früher. Das Vorgehen des Bezirksrats wird durch den Amtszwang im Kanton Zürich gestützt. Zwar kann man sich wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder beruflicher Überlastung befreien lassen. Doch ein Behördenmitglied könne sich dabei nicht auf Umstände berufen, die schon vor der Wahl bekannt waren, sagt Ralph Doleschal, Jurist am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Uni Zürich. Bei gesundheitlichen Gründen müsse der Gewählte nachweisen können, dass er «aufgrund der Krankheit ausserstande ist, seine Amtspflicht länger zu erfüllen».

Schulpflegepräsident Paul Vogel aus Fischenthal staunt über die scharfen Worte des Bezirksrats. In seiner Behörde gab es in der letzten Amtsperiode zwar sieben Wechsel. «Kein Mitglied trat aber leichtfertig zurück.» Man könne zwar auf Amtszwang pochen, «doch mir nützt ein Schulpflegemitglied nichts, das nur noch in der Behörde sitzt, weil es muss».

Dem Gemeindeamt des Kantons ist kein Bezirk bekannt, in dem es wegen vieler vorzeitiger Rücktritte Probleme gegeben hat. Neben Zürich kennen noch die Kantone Nidwalden, Wallis und Uri vergleichbare Regeln. Bern hat den Zwang vor zehn Jahren abgeschafft, es jedoch den Gemeinden überlassen, ob sie ihn auf lokaler Ebene beibehalten wollen. Weniger als die Hälfte machte davon Gebrauch.