So blauäugig kann ein Politiker ja gar nicht sein: Jahr für Jahr verbringt er Ferien auf Kosten seines griechischen Gönners, der seiner Frau obendrein einen Nerzmantel schenkt – ohne das Vorleben und die Geschäftspraktiken seines Freundes zu prüfen. Doch für Peter Aliesch, einst Strahlemann der Bündner Regierung, schien das alles kein Problem zu sein.

Ob Aliesch für die mehrere 10'000 Franken schweren Geschenke Gegenleistungen erbracht hat, wird nun abgeklärt. Laut Philippe Lévy, Präsident der «Transparency Switzerland – Forum gegen Korruption», ist es auch möglich, dass er erst in der «Anfütterungsphase» war. So nennen Spezialisten die Phase, bei der die Gegenseite nur gibt und nichts zurückverlangt. Erst später folgt die «Erntezeit» – und zwar dann, wenn die Abhängigkeit des Beschenkten bereits ausgeprägt ist.

Dass Geschenke und persönliche Beziehungen fast immer den Beginn von Korruption bilden, ist Tatsache. Trotzdem haben neun Kantone keine Regelungen bezüglich der Annahme von Geschenken. Das ist erstaunlich, denn auch in diesen Kantonen werden Bauaufträge vergeben, Aufenthaltsbewilligungen erteilt und ganze Abteilungen aus der Verwaltung ausgegliedert; Vorgänge, die die Begehrlichkeit von Unternehmern wecken, die nicht allein auf ihre Tüchtigkeit bauen.

Keine klaren Regelungen haben ausgerechnet das Banken- und Treuhänderparadies Zug, der Chemiestandort Basel-Stadt, der Kanton Schwyz mit seinen Steueroasen sowie Wallis und Graubünden mit ihren schützenswertesten Landschaften, die gierige Spekulanten gern überbauen möchten.

Die Notwendigkeit gesetzlicher Regeln wird etwa in Basel bestritten. Staatsschreiber Robert Heuss: «Generelle Regelungen treffen den Kern niemals.» Und auch der Schwyzer Staatsschreiber Peter Gander ortet keine Probleme: «Neuen Regierungsmitgliedern wird ans Herz gelegt, bei Freundschaften Vorsicht walten zu lassen und alles zu tun, um in der Öffentlichkeit nicht in ein schiefes Licht zu geraten.»

Beziehung mit bösen Folgen
Das war bei Peter Aliesch anders – und damit steht er nicht allein. So stolperte der Tessiner Richter Franco Verda über seine Freundschaft zum italienischen Zigarettenschmuggler Gerardo Cuomo. Verda wurde vor kurzem wegen Korruption und Amtsgeheimnisverletzung zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Mit einem blauen Auge kamen die Solothurner Regierungsräte davon, die sich in den achtziger Jahren von der Atomlobby eine Spanienreise finanzieren liessen. Ins Fettnäpfchen traten auch fussballbegeisterte Berner Regierungsräte: Sie wollten einen Cupfinal in London miterleben und zahlten den Ausflug aus dem Lotteriefonds.

Ein handfester Korruptionsskandal erschütterte auch den Kanton Zürich: Der Spitzenbeamte Raphael Huber verkaufte die wertlosen Gemälde seines Vaters gegen Bewilligungen für Restauranterweiterungen und andere Vergünstigungen.

Gleichwohl: Die Zustände in unserem Land sind nicht alarmierend; das zeigt etwa der Umstand, dass die Schweiz in der von «Transparency International» jährlich erstellten Rangliste der korruptionsfreiesten Länder auf Rang zwölf steht. Und auch der frühere Zürcher Strafrechtsprofessor Jörg Rehberg hält die Schweiz nach wie vor für «einen der saubersten Staaten der Welt».

Welsche Kantone sind streng
Dennoch kommt es immer wieder zu Bestechungsversuchen. Diese Erfahrung machte auch Alois Steiner, Chef der Aus- und Weiterbildung, des Kantons Zürich. Als der Kanton seine Informatikschulung ausgliederte, bekam er nicht nur Offerten von Unternehmen, sondern auch gleich noch Champagner. Steiner: «Diese Firmen fielen gleich aus dem Rennen.»

Nun liegen Geschenke von geringem Wert (Blumen, Süssigkeiten, Wein) auch in Zürich drin, doch niemals vor der Vergabe eines Auftrags. Die Definition des Geschenks mit kleinem Wert – in den Kantonen Bern und Aargau auch «Höflichkeitsgeschenk» genannt – gibt aber Probleme auf. Der Berner Vizestaatsschreiber Renato Krähenbühl definiert es aus aktuellem Anlass einmal umgekehrt: «Ein Nerzmantel ist sicher kein Höflichkeitsgeschenk von geringem Wert.»

In vielen Kantonen gilt die Grenze, die Elmar Kobler vom Personalamt St. Gallen so formuliert: «Eine Flasche Wein ist in Ordnung, ein Karton Wein nicht.» Eine etwas andere, aber je nach Ort recht grosszügige Faustregel kennen Zug, Schwyz, Thurgau und Glarus: Was man an einem Tag essen und trinken kann, ist toleriert. Und wie steht es um die sündhaft teuren Menüs in helvetischen Gourmettempeln?

Bei der Luzerner Kantonsverwaltung hat man sogar daran gedacht: Der Business-Lunch darf nicht über 18 Franken kosten, ansonsten ist eine Begründung notwendig. Noch strenger sind die welschen Kantone, denn mit Ausnahme des Wallis kennen sie gesetzliche Geschenkverbote. Eine Neuenburger Juristin schickte deshalb ein Gratisbillett für ein Konzert retour, um sich und ihr Amt nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Im internationalen Genf dürfen Regierungsratsmitglieder zusätzlich keine Auszeichnungen und Orden von fremden Staaten annehmen.

Scharfe kantonale Regelungen sind also möglich und können Beamte ganz schön ins Schwitzen bringen. Einer erzählt, dass er zu einem festlichen Essen eingeladen war. Zur Vorspeise gab es geräucherten Lachs, anschliessend ein saftiges Steak.

Der Beamte wusste nicht, ob er das alles annehmen durfte, und holte telefonischen Rat beim Chef. Dessen Antwort: «Lass den Lachs weg, dann liegts drin.»