Der Schweizer Tiefseeforscher Jacques Piccard stand Pate; dann, nach vierjähriger Bauzeit, wurde ein Bubentraum Wirklichkeit: Vom Stapel lief das Boot «Endo». «Endo» ist ein selbst gebautes, muskelkraftgetriebenes, rund zwei Meter zwanzig langes und etwas mehr als eine Tonne wiegendes Boot mit der Fähigkeit, unterzutauchen. Kurz: ein U-Boot.

Diese Bezeichnung versuchen aber seine Erbauer, der 14-jährige Aaron und sein Vater Stefan Kreier aus Eschlikon TG, zu vermeiden. Sie sprechen lieber von einem tauchfähigen Pedalo. Grund: Seit dem ersten Test haben sich die Seepolizei und die Arboner Justizbehörden der Sache angenommen.

Dabei verliefen die Dichtigkeitstests im Arboner Hafen im Mai zur vollsten Zufriedenheit: Kein Tropfen drang ins Innere des Boots. Der erfolgreiche Test weckte die Lust nach mehr, die Versuchung, selber abzutauchen, wurde übermächtig. Aaron stieg ins Boot, flutete die Tanks und liess «Endo» rund einen Meter unter die Wasseroberfläche sinken. Dumm nur: Eine behördliche Genehmigung lag nur für einen unbemannten Tauchgang vor.

Achtung, Untiefen in Sicht!
Das Boot blieb während der gesamten Zeit unter Wasser über eine Trosse mit dem Hafenkran verbunden. Gefahr drohte denn auch nicht von den Tiefen des Bodensees, sondern von den Untiefen der Thurgauer Amtsstuben. Durch einen Artikel in der «Thurgauer Zeitung» bekam die Seepolizei Wind vom Treiben im Arboner Hafen. Sie schickte den Kreiers eine Verfügung ins Haus, gespickt mit Hinweisen auf Paragrafen aus der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Das Arboner Bezirksamt verurteilte Stefan Kreier zu einer Geldbusse. Tatbestand: «Missachtung von Schifffahrtsvorschriften; Inbetriebnahme eines U-Boots ohne behördliche Bewilligung». Über die Höhe der Busse schweigt sich Kreier aus.

«Natürlich ist es nicht ganz richtig, was ich gemacht habe. Aber Aaron hat vier Jahre auf diesen Moment hingearbeitet. Da wollte ich ihm sein Glück nicht versagen», sagt der Vater. Seine Hoffnung ruht nun auf einem Passus der Binnenschifffahrtsverordnung: Schiffe, die kürzer als 2,50 Meter sind und keinen Maschinenbetrieb haben, seien von einer Bewilligungspflicht ausgenommen, heisst es da. Gestützt darauf hat er Rekurs gegen die Verfügung eingelegt, denn genau zu dieser Kategorie zähle «Endo», so sein Argument. Auch wenn «Endo» tauchen kann.

Quelle: Jimmy Froidevaux