Martin Grossen konnte es nicht fassen: Sein Gesuch um Verschiebung des Wiederholungskurses im Mai war abgewiesen worden. Ausgerechnet auf den Zeitpunkt der Geburt des zweiten Töchterchens sollte er einrücken. Der 27-jährige Landmaschinenmechaniker und seine Frau Yvonne arbeiteten je 50 Prozent und wechselten sich ab bei der Betreuung der eineinhalbjährigen Michelle. Und jetzt kam auch noch die Armee dazwischen. Verzweifelt wandte sich Yvonne Grossen an den Beobachter. «Es ist für uns unvorstellbar, dass mein Mann zu dieser Zeit nicht zu Hause ist», schrieb sie.

Das Zürcher Amt für Militär und Zivilschutz hatte das Verschiebungsgesuch abgewiesen: Es fehle ein zwingender Grund. Doch das Amt irrte sich: Seit der Armeereform im Jahr 2004 sind Mann und Frau in der Armee gleichgestellt. In der Verordnung über die Militärdienstpflicht werden «Schwangerschaft und die Pflicht zur Betreuung eigener Kleinkinder, soweit eine Ersatzbetreuung nicht möglich ist» als zwingende Gründe für eine Dienstverschiebung anerkannt. Mit Unterstützung des Beobachters verfasste Grossen ein gut begründetes Wiedererwägungsgesuch.

Bald darauf traf beim Beobachter ein Brief von Yvonne Grossen ein: Das Gesuch war erfolgreich, der WK wird verschoben. Die Freude war gross: «Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre tolle Hilfe bedanken und wünschen alles Gute!» Das wünscht der Beobachter auch der Familie. Besonders dem jüngsten Mitglied, Céline. Das Mädchen ist im Beisein des Vaters wohlbehalten zur Welt gekommen.