«Lieber Oli», schreibt er, «ich bin nicht verunfallt, sondern umgebracht worden vom hintersten Bewohner des Turbios, mit dem ich mitging. […] Als ich dessen Stimme hörte mit seinen Hunden, bin ich weiter in die Berge geflüchtet, wo ich eventuell aus klimatischen Gründen umkomme.» Patrick steckte den Brief vor seinem Tod in einen Plastikumschlag, um ihn vor der Witterung zu schützen. Er eröffnete ihn mit der spanischen Einleitung «para los carabineros» (für die Polizei), dazu: «muy importante» (sehr wichtig). Seine Gebeine liegen neben mehreren angekohlten Bäumen. Patrick hatte sie wohl in Brand gesetzt, um im unwegsamen Gebiet auf sich aufmerksam zu machen: Rauchzeichen an einen Helikopter, der nie in die Luft ging.

Am 20. Juni bestätigt eine DNA-Analyse, dass es sich mit 99,9-prozentiger Sicherheit um die sterblichen Überreste von Patrick Zwimpfer handelt. Die Todesursache liess sich nicht mehr feststellen.

Zurück in Zofingen, setzt Joseph Zwimpfer während vier Jahren mit schier unvorstellbarer Detailbesessenheit die Puzzleteile – darunter über 800 Dokumente der chilenischen Staatsanwaltschaft – zusammen. Und er kommt zum Schluss: Patrick musste sterben, weil er sich für das falsche Stück Land interessierte. Denn laut Zwimpfer hatte sich auch die Frau des alten Don Juan für das staatliche Grundstück «Laguna la Garganta» interessiert. Ihr Konzessionsgesuch wurde jedoch abgelehnt. Und noch einer hatte ein Auge darauf geworfen, ein Argentinier namens Chiavetta. «Zusammen wollten sie Patrick in jenen Maitagen im Valle del Rio Turbio umbringen», ist Joseph Zwimpfer überzeugt.

«Sollen wir das einfach akzeptieren?»

Ob Patrick tatsächlich umgebracht wurde oder ob ihm Verletzungen und die Kälte den Tod brachten, dürfte ein Rätsel bleiben. Die Mordanzeige, die seine Eltern in Chile angestrengt haben und mit Ordnern voller Eigenrecherchen begründen, ist zum vierten und vermutlich letzten Mal «provisorisch» ad acta gelegt worden.

Mittlerweile denken Milly und Joseph Zwimpfer darüber nach, die Gebeine ihres Sohnes endlich in die Heimat überführen zu lassen. Bisher hatten sie sich dagegen entschieden, weil sie wissen: Sind Patricks sterbliche Überreste in der Schweiz, wird sich in Chile kein Mensch mehr für seinen Tod interessieren. Und ihren Kampf um

die Wahrheit wollen Zwimpfers keinesfalls aufgeben – zumindest nicht hier in der Schweiz. «Sonst haben wir nichts mehr, wofür wir kämpfen könnten. Oder sollen wir einfach akzeptieren, dass unser Sohn der Schweiz keine 1600 Franken wert war?»

«Vielleicht holen wir ihn bald zurück», sagt Milly Zwimpfer. Auf Patricks Grab soll dann der Bronzeengel stehen, der einst das Grab seines Bruders schmückte und heute neben der Haustür der Eltern hängt.

Quelle: Jos Schmid

Wurde er ermordet? Ist er erfroren? Patrick Zwimpfers Schicksalsweg in der chilenischen Wildnis

Die Eltern von Patrick Zwimpfer klagen gegen den Bund, weil er die Rettung ihres Sohnes vereitelt habe. Zu spät, findet das Finanzdepartement.

Erst die aufwendigen Recherchen des Ehepaars Zwimpfer erhärteten den Verdacht: Die zuständigen Botschaftsvertreter und das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatten eine Suche per Helikopter nach ihrem in Chile verschollenen Sohn verunmöglicht. Zudem waren die Eltern zu spät über dessen Verschwinden informiert worden.

Ende August 2007 konfrontierten die Eltern das EDA mit dem Ergebnis ihrer Ermittlungen: Ihr Sohn sei erfroren und verhungert, weil die Schweizer Botschaft 1600 Franken Kostenbeteiligung an eine Suche per Helikopter verweigerte. Nach weiteren Recherchen klagten die Eltern im September 2008 bei Aussenministerin Micheline Calmy-Rey auf Staatshaftung. «Nur so kann die Schweiz für die Fehler ihrer Beamten zur Verantwortung gezogen werden. Sonst werden kaum Lehren daraus gezogen», begründet Joseph Zwimpfer das Vorgehen.

Der Fall wurde dem zuständigen Finanzdepartement übergeben. Die Eltern hatten ihre Eingabe ohne anwaltliche Unterstützung gemacht. Im Frühling 2009 forderte das Departement die Eltern dann auf, ihr Gesuch zu präzisieren und die Höhe des Schadenersatzes und einer Genugtuung anzugeben. «Doch was ist das Leben eines Sohnes wert? Diese Frage hat uns enorm befremdet», sagt Joseph Zwimpfer.

«Es ging uns nie ums Geld»

Die Eltern suchten Rat beim Zürcher Anwalt und Nationalrat Daniel Vischer, der sie seither vertritt. Mit einer nachgereichten Forderung um Genugtuung über eine Million Franken und 210'000 Franken Schadenersatz sollte die Untersuchung endlich in Gang gebracht werden. «Es ging uns nie ums Geld, sondern um die Wahrheit», betont Milly Zwimpfer. Im vergangenen August dann die Ernüchterung: Das Finanzdepartement teilt mit, die Eingabe vom September 2008 sei einen Monat zu spät erfolgt, die einjährige Haftung des Bundes erloschen. Für die Eltern eine zynische Antwort: Ihnen, die ein Versäumnis der EDA-Mitarbeiter rügen wollten, wird nun vorgeworfen, die fristgerechte Eingabe für die Haftungsklage verpasst zu haben.

Daniel Vischer, Anwalt und Nationalrat

Anwalt Vischer akzeptiert das nicht: «Die einjährige Frist begann erst zu laufen, als den Eltern nicht nur der Zeitpunkt des Todesfalls bekannt war, sondern auch alle Umstände und wie er hätte verhindert werden können. Und erst im April 2009 bestätigte der Rechtsdienst des EDA, dass die Botschaft ‹mangels Geldmitteln und auch einer entsprechenden Kompetenz› die Kostengutsprache verweigert hatte.» Ob die Staatshaftung also doch nicht verwirkt ist, muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Vischer: «Wenn der Bund gewisse Fehler eingestanden und den Eltern für ihre wichtigen Recherchen eine Entschädigung gezahlt hätte, wäre der Fall wohl gar nicht vor Gericht gekommen.»

Die Eltern hoffen jetzt, dass Botschaftsangestellte zumindest künftig in Notsituationen weniger bürokratisch agieren. «Wenn ein Menschenleben mit 1600 Franken gerettet werden könnte, darf doch nicht wertvolle Zeit mit Abklärungen darüber vergeudet werden, wer den Betrag letztlich bezahlen wird», sagt Joseph Zwimpfer.

Für Schweizer Geiseln gibts Millionen

Im Grundsatz sei das Gastland für Organisation und Finanzierung von Rettungsaktionen zuständig, schreibt das EDA in einer Stellungnahme an den Beobachter. Anderseits hält das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen den Schutz der Angehörigen des Heimatlands als zentrale Aufgabe fest. Ihnen muss das Konsulat «Hilfe und Beistand» leisten. Und dass solche Hilfe auch finanzieller Art sein kann, hat das EDA mehrfach vorgeführt. Weniger bei den jährlich zwei bis sechs Vermisstmeldungen als bei spektakulären Geiselnahmen. So dürfte die Befreiung der vier Schweizer Sahara-Geiseln 2003 den Bund mehrere Millionen Franken gekostet haben, ein Teil wurde später von den Betroffenen zurückverlangt.

Und selbst für die Befreiung von Ausländern wie der in Kolumbien verschleppten Politikerin Ingrid Betancourt scheute die Schweiz keine Kosten für Vermittlungsgespräche. «Verglichen damit wäre die Helikoptersuche nach Patrick Zwimpfer mit einem Griff in die Portokasse der Botschaft möglich gewesen», sagt Daniel Vischer.

Warum der Konsul nicht so gehandelt hat, ist nicht nur eine Frage arbeitsrechtlicher Pflichten, sondern auch eine der Moral. Dazu äussern wollte sich der heute in Afrika tätige Konsul nicht – «nach Rücksprache mit meiner Hierarchie in Bern».