
Veröffentlicht am 23. November 2021 - 10:21 Uhr

Armin Ritter (Name geändert) kümmert sich um die administrativen Dinge seines 96-jährigen Onkels, der 2018 in ein Seniorenzentrum im Kanton Baselland gezogen ist. Vorher hatte er im Haus seines Neffen gewohnt. Ritter nutzt die Adresse dort aber weiter als Zustelladresse für seinen Onkel – «der Einfachheit halber». Der Name des Onkels steht noch immer auf dem Briefkasten. Vor kurzem lag darin eine Rechnung, die Ritter stutzig machte.
Die Serafe forderte die Radio- und Fernsehabgabe
für den Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022. Allerdings: Wer in einem Heim wohnt, ist von der Abgabe befreit. Die Abgabe wird direkt durch das Heim abgerechnet und beglichen – es gilt als sogenannter Kollektivhaushalt (siehe unten «Das müssen Sie zur Serafe wissen»).
Das wusste Ritter. Er reklamierte schriftlich bei der Serafe. Eine Bestätigung des Seniorenzentrums legte er bei. Die bisherige Adresse diene nur noch als «Postadresse», argumentierte er. Doch davon wollte die Serafe nichts wissen. Der 96-Jährige schulde die 335 Franken. Die Serafe stützte sich dabei auf das Einwohnerregister. Dort sei der Onkel immer noch an seiner alten Adresse gemeldet.