Als eingeloggter Beobachter-Abonnent erfahren Sie in diesem Inhalt:

  • Worauf Sie beim Umzug in ein Heim achten sollten, um keine Radio- und Fernsehabgabe zu zahlen.
  • Welche zwei Fälle häufig zu Missverständnissen mit der Serafe führen und die Sie vermeiden können.
  • Warum es drauf ankommt, ob eine Einrichtung als Privat- oder Kollektivhaushalt angesehen wird.
  • Was Sie generell im Umgang mit der Serafe beachten sollten (inkl. Merkblatt).

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Armin Ritter (Name geändert) kümmert sich um die administrativen Dinge seines 96-jährigen Onkels, der 2018 in ein Seniorenzentrum im Kanton Baselland gezogen ist. Vorher hatte er im Haus seines Neffen gewohnt. Ritter nutzt die Adresse dort aber weiter als Zustelladresse für seinen Onkel – «der Einfachheit halber». Der Name des Onkels steht noch immer auf dem Briefkasten. Vor kurzem lag darin eine Rechnung, die Ritter stutzig machte.

Die Serafe forderte die Radio- und Fernsehabgabe Serafe Das sollten Sie zur Gebühr wissen für den Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022. Allerdings: Wer in einem Heim wohnt, ist von der Abgabe befreit. Die Abgabe wird direkt durch das Heim abgerechnet und beglichen – es gilt als sogenannter Kollektivhaushalt (siehe unten «Das müssen Sie zur Serafe wissen»).