Ein eigenes Rustico im Tessin ist der Traum vieler Deutschschweizer. Entsprechend gross ist die Zahl der Makler, die in der «Sonnenstube der Schweiz» ihr Glück versuchen. Darunter gibt es auch schwarze Schafe. Zum Schutz argloser Kunden hat der Kanton deshalb eine gesetzliche Spezialregelung getroffen. «Das Tessin ist der einzige Kanton der Schweiz, in dem jeder Finanz- oder Immobilientreuhänder eine behördliche Bewilligung braucht», sagt Omar Antonelli vom Schweizerischen Verband der Immobilien-Treuhänder (SVIT).

Doch selbst diese Regelung bietet keinen umfassenden Schutz, wie das Beispiel von Ursula Staudenmann zeigt. Die 68-Jährige wollte sich von ihrer Tessiner Ferienwohnung trennen. Um Umtriebe zu vermeiden, vertraute sie sich dem Luganeser Immobilienmakler Rodolfo H. Hasler von der Firma Reallugano SA an – ein folgenschwerer Entscheid. Denn Hasler verfügt nicht über die erforderliche Bewilligung zum Verkauf von Immobilien.

Hasler vereinbarte mit Ursula Staudenmann einen Verkaufspreis von 130'000 Franken – doch stattdessen schrieb er die Wohnung ohne Rücksprache mit seiner Klientin für 165'000 Franken aus. Mit Beat Gyr war rasch ein Interessent für die Wohnung gefunden. Weil auch Gyr eine Ferienwohnung zu verkaufen hatte, nahm die Abwicklung des Geschäfts bald bizarre Formen an: So schlug Hasler Staudenmann vor, in einem ersten Schritt die Wohnung mit Gyr zu tauschen.

Noch undurchsichtiger war das Geschäft, das Hasler Beat Gyr vorschlug. Hasler habe verlangt, so Gyr, dass vom Kaufpreis für Staudenmanns Wohnung 20'000 Franken unter dem Tisch und ohne Beurkundung bezahlt würden. Wer zu so einem Geschäft Hand bietet, macht sich strafbar.

Der Handel wurde Ursula Staudenmann zu heiss, und auch Beat Gyr hatte das Vertrauen in den Makler verloren. Staudenmann verlangte die Auflösung des Maklervertrags, denn mittlerweile war sie mit Gyr direkt handelseinig geworden. Er war nach wie vor bereit, ihre Wohnung zu kaufen.

Ursula Staudenmann wollte sich mit Hasler gütlich einigen – sie wäre sogar bereit gewesen, ihn für die vorzeitige Vertragsauflösung zu entschädigen, sofern er auf weitere Forderungen verzichtete. Doch dies schloss der Makler aus – schliesslich habe er die Parteien zusammengeführt.

Hasler sieht sich heute selber als Opfer und droht mit rechtlichen Schritten: «Wenn mich Frau Staudenmann und Herr Gyr übers Ohr hauen wollen, müssen sie früher aufstehen.» Was als simpler Wohnungsverkauf begann, droht für Ursula Staudenmann zum nicht enden wollenden Albtraum zu werden.