Am Anfang war der Laienrichter. Dann schufen die Universitäten den Juristen. Erst seit dem 19. Jahrhundert gibt es in der Schweiz auch Richter mit einem Jusdiplom. Aber seither haben sie sich beharrlich die Gerichte unter den Nagel gerissen. Laienrichter gibt es heute in den meisten Kantonen fast nur noch in erstinstanzlichen Gerichten. Und auch dort kommen sie langsam unter Druck.

Armin Seger, Laienrichter in Bülach und Präsident der Konferenz der nicht vollamtlichen Bezirksrichter im Kanton Zürich, bedauert diese Entwicklung. Er sieht nur Vorteile darin, dass auch Laien Richter sind: «Laien bringen das Alltagsverständnis und wirtschaftliche Grundsätze ins Gericht. Und das ist ganz wichtig bei Fragen wie: Wer erhält das Sorgerecht für das Kind? Oder: War die fristlose Entlassung gerechtfertigt?» Die dritte Staatsgewalt dürfe man nicht einer Berufsgruppe überlassen: «Richten geht uns alle an.»

«Ein Zahnarzt sollte ein ‹Dr. med. dent.› vor seinem Namen tragen und ein Richter ein ‹lic. iur.›», sagt dagegen Michaela Bürger. Die juristische Sekretärin hat einschlägige Erfahrungen gemacht. Sie versuchte, die Krankenschwester Renate Zollinger am Bezirksgericht Uster ZH als Laienrichterin einzuarbeiten. Doch Zollinger warf im Frühling 2008 nach nicht einmal einem Jahr entnervt den Bettel hin. Sie habe sich am Gericht nicht wohl gefühlt und «keinerlei Einführung erhalten», beklagte sie sich gegenüber der Presse. Heute will sie sich dazu nicht mehr äussern. «Wir haben sie nach Kräften unterstützt», entgegnet Juristin Bürger. «Aber in wenigen Monaten kann man halt nicht lernen, wofür Juristen ein jahrelanges Studium brauchen.»

Der Fall Zollinger scheint den Eindruck vieler Juristen zu bestätigen, dass Laien als Einzelrichter wenig taugen. «Vor allem im Prozessrecht besteht die Gefahr, dass Laienrichter überfordert sind», sagt etwa Rolf Schuler, Rechtsanwalt in Zürich. Da würden Beweisabnahmen durchgeführt, die zu einem Gespräch über Gott und die Welt ausarten, statt sich strikt an das Beweisthema zu halten. Oder plötzlich müsse der Beklagte etwas beweisen, wofür eigentlich der Kläger beweispflichtig sei. «Hält sich das Gericht nicht ans Prozessrecht und urteilt vor allem aus dem Bauch heraus, ist das Willkür», sagt Schuler, der dem Laienrichtertum skeptisch gegenübersteht: «Wenn mein Fernseher kaputt ist, gehe ich davon aus, dass ein ausgebildeter Radio- und Fernsehtechniker ihn besser reparieren kann als ein Anwalt, der mal einen Reparaturkurs besucht hat.»

Es geht um gut bezahlte Jobs

An dieser Kritik lässt Armin Seger kein gutes Haar. Der Fall Zollinger sei ein Einzelfall, am Bezirksgericht Uster herrsche eben keine laienfreundliche Grundhaltung. «Von den 35 Laienrichtern, deren Amtsantritt ich in meiner 25-jährigen Karriere als Richter erlebt habe, ist kein einziger wegen Überforderung zurückgetreten.» Das Prozessrecht könne sich auch ein Laie problemlos aneignen. Dafür gebe es eine gezielte Einführung, regelmässige Weiterbildung, eine Hotline und ein Göttisystem.

Dass Juristen den Laienrichtern an den Kragen wollen, erstaunt nicht. Geht es doch um gutbezahlte Jobs. Und nicht selten haben studierte Juristen vor dem Volk den Kürzeren gezogen. «Von den letzten acht Richterwahlen im Kanton Zürich haben wir sieben gewonnen», sagt Laienrichter Seger. «Letztmals in Bülach gar mit 8200 Stimmen.» Die Juristin, die von fast allen Parteien unterstützt worden sei, habe bloss 3800 Stimmen gemacht. «Das Volk will Laienrichter. Nur gewisse Juristen wollen sie nicht», so Seger.

Vom Volk weitgehend unbemerkt

Tatsächlich haben Laien in jüngster Zeit nicht selten Richterwahlen gewonnen. So jagten etwa im Kanton Graubünden Laien den Juristen im Juni 2008 gleich vier Richtersitze ab. Die mehrjährige Tendenz zeigt aber ein anderes Bild: In den letzten zehn Jahren sind zum Beispiel im Kanton Zürich bei Bezirksrichterwahlen sechs Laien durch Juristen ersetzt worden. Die Zahl der Laienrichter schrumpfte damit auf 24.

Die Juristen haben subtile Formen gefunden, um die Laien aus den Gerichten zu verdrängen: Gesetzesänderungen. In Expertenkommissionen und Parlamenten haben sie dafür gesorgt, dass die Laien seltener zum Richten kommen. Diese Entwicklung verlief vom Volk weitgehend unbemerkt, wird aber in den nächsten drei Jahren ziemlich deutlich:

  • Ab 1. Juni 2009 können im Kanton St. Gallen Laien nicht mehr als Einzelrichter gewählt werden. Zwar dürfen jene, die bereits als Einzelrichter tätig waren, ihr Amt weiter ausüben; doch im Lauf der nächsten Jahre wird rund ein halbes Dutzend Laienrichter durch Juristen ersetzt. «Im Interesse der Qualitätssicherung müssen die Berufsrichter künftig über eine juristische Ausbildung und über Berufserfahrung verfügen», erklärt Michael Balmelli, Generalsekretär des St. Galler Kantonsgerichts. Allerdings: «Bei den Kollegialgerichten werden weiterhin Laien als Beisitzer eingesetzt.»

  • Im Kanton Graubünden wurden nach einer Gesetzesrevision die Laien Anfang 2009 aus den Kantons- und Verwaltungsgerichten verbannt. Hauptargument war die Professionalisierung.

  • In drei Jahren ist endgültig Schluss mit Geschworenengerichten in der Schweiz. Auch in den Kantonen Zürich, Tessin, Waadt, Neuenburg und Genf werden keine Laien mehr über Mörder urteilen, denn die neue eidgenössische Strafprozessordnung lässt keinen Raum mehr für diese Errungenschaft der Aufklärung im 18. Jahrhundert. Der Bundesrat hält dazu in seiner Botschaft lapidar fest: «Der Bund trägt damit einer Entwicklung Rechnung, in deren Zug die Kompetenzen früherer Geschworenengerichte an die ständigen Gerichte übertragen worden sind.» Im Klartext: Weil einige Kantone die Geschworenengerichte abgeschafft haben, sollen es gleich alle tun.

Die Lebenserfahrung der Laien

Wird es bald keine Laienrichter mehr geben? «Das wäre schade», findet Bundesrichter Niccolò Raselli. «Laien fordern die Richter nämlich heraus, ihre Urteile lebensnäher zu fällen und verständlicher zu formulieren.» Als ehemaliger Obwaldner Ober- und Verwaltungsgerichtspräsident und einziger Berufsrichter fällte Raselli 16 Jahre lang zusammen mit Laien seine Urteile. «Die Juristen müssten aktiv versuchen, den Laien die Juristensprache sowie die rechtlichen Zusammenhänge zu erklären und zugleich die Lebenserfahrung des Laien zu erfragen.»

Raselli nennt ein Beispiel: Zusammen mit Laienrichtern habe er entscheiden müssen, ob ein Unternehmer Betrug begangen habe. Dieser liess sich nämlich von seinem Geschäftspartner ein Darlehen geben, obwohl klar war, dass er es nicht würde zurückzahlen können. «Ich musste den Laien erklären, dass nicht jede Lüge vom Strafrecht als Betrug geahndet wird, sondern nur eine, die schwer zu durchschauen ist», erzählt Raselli. Doch dann war die Reihe an den Laienrichtern, ihre Erfahrungen einzubringen: «Einer, der selbst ein Unternehmen führte, erklärte mir, welche Informationen man unter Kaufleuten normalerweise über einen Vertragspartner einholt.» Weil das Opfer grundlegende Vorsichtsmassnahmen missachtet hatte, kam es nicht zu einer Verurteilung wegen Betrugs.

Armin Seger, Präsident der Zürcher Laienrichtervereinigung, sagt es so: «Juristen sind gut. Laien sind gut. Zusammen sind wir besser.»

Laien als «Volksvertreter»: Bald nur noch auf dem Land?

Im Kanton Zürich gibt es viel weniger Laienrichter als Richter mit Jusstudium. Und die Tendenz zeigt nach unten: Vor zehn Jahren amteten 30 Laien an Bezirksgerichten, heute sind es noch 24.

Im Gegensatz dazu gewinnen Laien als Richter im eher ländlichen Graubünden an Bedeutung. Bei den Wahlen im Juni 2008 etwa wurden an den Bezirksgerichten vier Juristen durch Laien ersetzt.

Der Kanton St. Gallen hingegen befindet sich in einer Übergangssituation: Derzeit richten hier noch viele Laien. Doch das wird sich ab dem 1. Juni 2009 langsam ändern, weil Laien nicht mehr neu als Einzelrichter gewählt werden können.

Quelle: Recherche Beobachter (Stand: Januar 2009), Zahlen umfassen ordentliche Richter und Ersatzrichter