Der Mann war Anwalt und steckte in einem finanziellen Engpass. Als ihm ein Klient amerikanische Obligationen im Nominalwert von mehreren Dutzend Millionen Dollar zur Verwertung übergab, witterte er Morgenluft: Da winkte eine fette Provision. Angeblich stammten die Wertpapiere von prominenten US-Bürgern, die ihr Vermögen «steuerfrei» ins Ausland transferieren wollten.

Der Anwalt ging diesen vagen Angaben über Eigentümerschaft und Herkunft der Obligationen nicht näher auf den Grund und versuchte, die Papiere bei mehreren Banken zu versilbern. Doch UBS, Credit Suisse, die Bank Cantrade und weitere Schweizer Institute wiesen die Obligationen nach interner Prüfung zurück: Die Papiere seien längst entwertet worden, was auch aus der Perforation ersichtlich sei. Eine Tranche von Obligationen wurde gar als gestohlen eingestuft.

Doch der Anwalt blieb hartnäckig und versuchte es weiter, bis schliesslich die Liechtensteinische Landesbank anbiss: Sechs Millionen US-Dollar machte sie locker für ein Wertpapierpaket.

Im Februar 1992 wurde der Anwalt verhaftet. Nach jahrelangen internationalen Ermittlungen kam das Bezirksgericht Zürich jetzt jedoch zu einem überraschenden Urteil: Freispruch für den Anwalt. Zwar glaubte das Gericht den Beteuerungen des Mannes nicht, er sei davon ausgegangen, dass die Wertpapiere gültig seien. Aber die vom Gesetz geforderte Arglist sei trotz Täuschungsabsicht nicht gegeben. Denn an die Sorgfalts- und Uberprüfungspflicht der Banken müssten weit höhere Massstäbe angelegt werden als bei Privatpersonen.

Bankbetrug nicht mehr strafbar?
Um sich gegenüber einer Bank des Betrugs oder des Betrugsversuchs strafbar zu machen, braucht es demnach mehr als das, was landläufig als Beschiss gilt.

Wie viel mehr? Das wissen die Strafrechtler an der Front nach diesem Urteil auch nicht mehr so richtig. Bezirksanwalt Hans Maurer, der die Ermittlungen geführt und die Anklage am Gericht vertreten hat, bringt es auf den Punkt: «Damit entzieht das Gericht faktisch einer wichtigen Opferkategorie – den Banken – den strafrechtlichen Betrugsschutz. Banken zu betrügen wäre praktisch nicht mehr strafbar.» Was, so der Jurist weiter, auch «aus kriminalpolitischer Sicht nicht besonders schlau» sei. Maurer will das Urteil wenn möglich weiterziehen.

Das Stichwort heisst «Opfermitverantwortung». Es wird auch vom Bundesgericht in jüngeren Entscheiden immer stärker ins Spiel gebracht, wenn es um Betrugstatbestände geht. «Früher genügten zwei Lügen für arglistiges Handeln und damit Betrug», sagt der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Zürcher Bezirksanwalt Andreas Ochsenbein. «Das war vielleicht zu wenig streng. Heute schlägt das Pendel bei den Gerichten in die andere Richtung – sicher zu extrem.»

Banken werden misstrauischer
Die Banken werden auf die neue Rechtsprechung reagieren, da sind sich die beiden Wirtschaftskriminalisten einig. Auch der Gerichtspräsident tönte es in der mündlichen Urteilseröffnung an: Solche Fälle bilden einen Anlass für die Banken, ihr Sicherheitsdispositiv zu überprüfen. Doch Maurer und Ochsenbein befürchten mehr: «Das führt zu extremem Misstrauen gegenüber den Bankkunden und zur Abkehr vom Vertrauensprinzip, auf dem unsere Wirtschaft aufbaut.»

Tatsächlich haben beispielsweise kleine und mittlere Firmen schon heute grösste Mühe, bei den Banken Kredite zu erhalten. Wenn die Banken nun bei der Abwehr von Betrugsversuchen ganz auf sich allein gestellt sind, werden sie noch restriktiver. Jedes Kreditbegehren könnte ja ein Betrugsversuch sein.

Der Wirtschaftsanwalt Markus Affentranger, Partner der auf Bankenrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Baker & McKenzie, bestätigt diese Befürchtungen: «Solche Urteile sind der Risikofreudigkeit der Banken sicherlich nicht zuträglich.»

Eric Huggenberger, der Leiter des Rechtsdienstes bei der UBS, ist als Vertreter einer Grossbank vom Zürcher Urteil zwar «nicht allzu stark beeindruckt». Man habe ein sehr ausgeklügeltes Sicherheitssystem. Aber auch er vermutet: «Vor allem kleinere Banken werden über die Bücher gehen müssen.»

Doch es gibt nicht nur externe Betrüger. Auch bankintern hat das viele Geld auf Kundenkonten schon manchen Bänkler zu krummen Touren verleitet. Prominentes Beispiel: Als Direktor der Rothschild-Bank räumte Jürg Heer unter Täuschung seiner Vorgesetzten gleich in zweistelliger Millionenhöhe ab. Die Vorstellung, auch solche Leute könnten inskünftig eine strafrechtliche Sonderbehandlung geniessen, löst nicht unbedingt Freude aus.