Bei Manfred Rau, Geflügelzüchter in Ulmiz FR, hängt der Haussegen schief. Der Boden der grossen Legehalle weist ein Gefälle von bis zu 15 Zentimetern auf - das Fundament hat sich an diversen Stellen abgesenkt. Noch schlimmer steht es um die Wände: Notdürftig hat Rau Zeitungspapier in die Spalten gesteckt, die sich handbreit von einer Ecke zur anderen ziehen. «Ich darf nichts zumauern, um die Beweise nicht zu verfälschen», sagt der 64-Jährige beim Rundgang durch die Farm. Auch alle anderen Gebäude und die Vorplätze weisen Schäden auf. «Was ich erlebt habe, ist unseres Rechtsstaats unwürdig», meint Rau bitter. «Das ist Schlamperei von A bis Z.»

Wo liegt die Ursache?
Die Affäre hat schon viele Behörden, Experten, Anwälte und Richter beschäftigt - im Moment liegt der Fall beim Bundesgericht. Rau nimmt in seinem Büro fünf prall gefüllte Bundesordner hervor, die er in der leidigen Sache angelegt hat. Im Kern geht es nur um eine Frage: Was ist die Ursache für die massiven Schäden? Während der Geflügelbauer felsenfest davon überzeugt ist, dass die labile Grundwassersituation und die Bautätigkeit auf den Nachbarparzellen schuld sind, spricht die Gegenpartei von fehlender Kausalität. Fest steht: Seit längerem funktioniert der Hof nur noch auf Sparflamme - Kunden sind abgesprungen, Investitionen mussten vertagt werden. Total macht Rau einen Schaden von «mehreren hunderttausend Franken» geltend.

Das Unheil beginnt 1989, als neben Raus Grundstück neue Häuser geplant werden. Nicht ganz alltäglich: Ulmiz, eine Gemeinde mit 390 Einwohnern, hat keine Wasserversorgung. Wo Neubauten entstehen, ist zuerst eine Trinkwasserfassung nötig. Die Landbesitzer lassen zwei Kernbohrungen vornehmen und werden fündig: Auf der Parzelle des künftigen Nachbarn Ernst Wälti spritzt das kostbare Nass «wie eine Fontäne aus dem Boden», erinnert sich Raus Ehefrau Ursula. Ob das Bohrloch später wirklich dichtgemacht wird, ist bis heute unklar.

Klar ist: Kurz nach der Bohrung werden die Neubauten ein erstes Mal ausgeschrieben, und Rau erhebt Einsprache. Im Sommer 1990 will das kantonale Amt für Umweltschutz (AfU) abklären, wie gut das Wasser auf dem feuchten Bauplatz absickern kann. Ein Bagger hebt eine Grube aus - das auftretende Grundwasser lässt die Wände einstürzen. Die Arbeiter schütten Wasser ins Loch, um zu prüfen, ob dieses abfliesst. Selbst noch Stunden danach schwappt die Brühe zwei Meter tief im Aushub. Fazit: Der Untergrund ist gesättigt und lässt praktisch nichts versickern.

Überall abgeblitzt
Nun kommt es zu einem Verwirrspiel um die Baubewilligungen. Einmal heisst es vom AfU, nicht verschmutztes Hang- und Grundwasser müssten versickern und dürften nicht in die Kanalisation abgeführt werden, ein andermal fehlt diese Auflage. Das Oberamt, die Bewilligungsinstanz des Bezirks, stempelt die Pläne so oder so ab. Einmal sagt die kantonale Baudirektion, derart nahe an einer Hühnerfarm dürfe kein Bauland genehmigt werden, ein andermal ist davon keine Rede mehr. Und die Gemeinde verspricht, die Bautätigkeit zu überwachen, rührt aber keinen Finger. Wälti und Nachbarn erhalten grünes Licht, obwohl Rau bei allen Instanzen den Mahnfinger hebt: Pro Minute würden bis zu 100 Liter Grundwasser abgeführt, was sein Land absinken lasse. Alles vergebens: Die Häuser werden erstellt.

Wenig später beklagt Manfred Rau, bei ihm käme es zu immer grösseren Schäden. Es folgen Einsprachen, Ortsbesichtigungen, Expertisen, Gerichtssitzungen. Doch der Geflügelhalter blitzt überall ab. Im letzten Mai urteilt das Verwaltungsgericht, zwischen den Schäden am Hof und der Bautätigkeit nebenan bestehe «keine Kausalität». Will heissen: «Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der Erfahrung des Lebens» könne keiner Behörde schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden. Empört zieht Rau das Urteil ans Bundesgericht weiter, das ihm kürzlich die unentgeltliche Prozessführung abgesprochen hat. Rau müsste zuerst sein Vermögen liquidieren, und überdies sei die Klage «aussichtslos». Nun muss sich der Geflügelzüchter überlegen, wie es weitergeht. «Eigentlich gehört der Fall nach Strassburg», sagt er enerviert.

Genervt zeigen sich auch die Gegenparteien. Anwohner Wälti etwa will zum Fall nichts sagen, sein Anwalt lässt eine Anfrage des Beobachters unbeantwortet. Eine andere Nachbarin hängt sogleich den Telefonhörer auf, als sie den Namen des Hühnerfarmers hört. Gemeindeammann Beat Aeberhard teilt mit, er könne «zu einem laufenden Verfahren nicht Stellung beziehen», und Gleiches lässt der Kanton verlauten: «Bis das Bundesgericht entschieden hat, äussern wir uns nicht öffentlich», sagt François Noël, Vizedienstchef beim AfU. Oberamtmann Daniel Lehmann entgegnet, er wolle die Aussagen der Gerichte «nicht kommentieren». Und der Zürcher Geologe Peter Haldimann, dem Nachbar Wälti über den Beobachter «einen lieben Gruss» ausrichten lässt, meint: Sein Gutachten im Auftrag des Bezirksgerichts würde «alle Fragen beantworten».

Schwierige Beweisführung
Damit ist Rau nicht einverstanden, und er lässt ein Gegengutachten machen, das eine «zusätzliche und umfassende Untersuchung» verlangt. Hinter vorgehaltener Hand erzählt man sich im Dorf inzwischen, Rau sei ein Querulant und würde Fehler immer bei den anderen, aber nie bei sich selbst suchen. Seine Geflügelzucht - teils in den sechziger Jahren gebaut - sei von Anfang an ein Bastelwerk gewesen, manche Risse wären schon uralt. So habe der Gerichtsexperte in den Spalten der Legehalle Zeitungspapier gefunden, das aus den frühen Neunzigern stammte - also älter sei als die Überbauung nebenan. Ein Widerspruch? Raus Anwalt Urs Pfister schüttelt den Kopf über diese «wissenschaftliche Methode»: Sein Mandant habe noch heute einen Stapel derselben Zeitungen in einem Schrank, deren Datum sage überhaupt nichts aus.

Manfred Rau blättert in den Dossiers. Er hat einen heissroten Kopf, ab und zu überschlägt sich seine Stimme. Während seine Frau flüstert, dass ihnen der ganze Streit schon gewaltig zusetze, holt der Züchter unbeirrt weitere Hinweise für die Richtigkeit seiner Argumente hervor: Erstens habe die Gebäudeversicherungsanstalt 1992 das ganze Anwesen inspiziert und «nicht den geringsten Schaden festgestellt». Und zweitens gibt es diese Fotografie, die Ursula Rau Anfang der neunziger Jahre gemacht hat. Das Bild zeigt den Schriftzug der Farm ohne einen einzigen Riss - und im Vordergrund ein blaues Rohr für die Kernbohrung. Dort in der Tiefe liege das Corpus Delicti, sagt Rau, dort müsse man nach der Wahrheit suchen: «Die Bohrung muss geöffnet werden.» Das scheint plausibel - zumindest «nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der Erfahrung des Lebens».