In aller Herrgottsfrühe fuhr Richard Fischer an einem Freitag im März von Brugg nach Bern auf den Bundesplatz. Dort wartete ein halbes Dutzend Polizisten auf den 70-Jährigen.

Er wurde sofort verhaftet, auf die Wache gebracht, dreieinhalb Stunden verhört und anschliessend in einem Sicherheitswagen nach Brugg zurückgefahren. Die Polizisten durchsuchten seine Wohnung. Dann eskortierten sie ihn zu seiner Hausbank, wo sie seine alte Offizierspistole, die er in einem Schliessfach aufbewahrte, beschlagnahmten. Nach sechs Stunden waren die polizeilichen Massnahmen gegen ihn fürs erste beendet. Fischers Vergehen - ein Gedicht. Versendet per Mail an alle Bundesparlamentarier.

Es waren missverständliche Zeilen darunter. Das sieht Fischer heute selbst so. Die wohl verfänglichste: «Am Freitag ab 7 Uhr reich ich Ihnen zum letzten Mal die Hand / Ich hoff, das klappt, sonst zieh ich mir über mein Kämpfer-Gewand.»

Was Fischer damit meinte, formuliert er so: «Ich bin mir gewohnt mit Argumenten gewaltlos zu kämpfen. Das hätte die Kapo aufgrund meines im Internet leicht ersichtlichen Lebenslaufes innert Minuten feststellen können!»

Die Medienstelle der Kantonspolizei Bern will ihr Vorgehen im Fall Fischer nicht kommentieren. Sie äussert sich nur allgemein. «Auffallende Personen beim Bundeshaus werden kontrolliert, dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass diese für weitere Abklärungen auf die Wache gebracht werden.» Die Polizei spüre «in dieser aussergewöhnlichen Zeit der Pandemiebewältigung zunehmend eine gewisse Anspannung in der Bevölkerung». Drohungen gegenüber Bundesräten und Parlamentsmitgliedern hätten massiv zugenommen.  

In 64 Fällen reale Gefährdung

Konkrete Zahlen dazu liefert das Bundesamt für Polizei fedpol. Im Jahr 2020 habe das Amt 885 Meldungen wegen «Unmutsbekundungen und Drohungen» gegen Mitglieder des Bundesrates, des Parlamentes und der Bundesverwaltung erhalten. Davon habe es sich in 64 Fällen um echte Bedrohungen mit einer realen Gefährdung gehandelt. Deutlich mehr als im Jahr 2019, wo bei insgesamt 246 Meldungen 18 Fälle als tatsächliche, gefährliche Drohungen eingestuft wurden.

2019 scheint allerdings in dieser Hinsicht ein speziell unauffälliges Jahr gewesen zu sein. Im Jahr 2018 gab es 669 Meldungen, davon 43 echte, im Jahr 2017 sogar 726 Meldungen, wie viel davon echt wurde nicht erfasst.

Was wollte Fischer auf dem Bundesplatz? Er sagt: «Meine Pflicht tun als Bürger. Meine Ideen teilen, diskutieren, argumentieren». Er habe dreissig Jahre lang erfolgreich eine Bauunternehmung mit 150 Mitarbeitern und hundertjähriger Familientradition geführt. Da habe sich einige Erfahrung angesammelt. In Krisensituationen habe er erfahren, wie wichtig Dialog und Nähe für die Vertrauensbildung seien.

Die Corona-Massnahmen des Bundesrates empfindet er als zu halbherzig. Eine von Fischers Lieblingsideen: Feldversuche in Grund- oder Rekrutenschulen, die vergleichbare Raumsituationen wie in Grossraumbüros, Restaurants und Kantinen böten, um das Ausbreitungs- und Übertragungsverhalten des Virus zu studieren und genauer kennenzulernen.

Gemeinsam mit seinem Bruder hat Fischer zudem eine «Berner Bürger-Erklärung» verfasst. Darin fordern die beiden, Geld auch in innovative, kreative Pandemiebekämpfungs-Produktionsstätten zur Schaffung von Begleitmassnahmen zu investieren. Das sei effizienter als blosse Ausgleichszahlungen.

«Das Polizeihandeln konnte ich nicht nachvollziehen. Fischer hatte Blumen in der Hand. Das Gedicht fand ich gut, ich habe mich nie bedroht gefühlt.»

Thomas Burgherr, Aargauer SVP-Nationalrat

Kurze Gelegenheit, seine Ideen auszutauschen hatte Fischer vier Tage vor seiner Verhaftung. Auch da war er auf den Bundesplatz gereist, mit Fähnchen, Flyern, einem Plakat und 7 Gerberas für den Bundesrat im Gepäck. Die Polizei wies ihn weg, während der Session seien Demonstrationen auf dem Bundesplatz nicht erlaubt. Den Blumenstrauss für den Bundesrat konnte er gerade noch der zufällig vorbeilaufenden SP-Nationalrätin Mattea Meyer überreichen, dann machte er sich auf den Heimweg.

Etwas enttäuscht setzte er sich zu Hause an den Schreibtisch, textete das Gedicht mit der verhängnisvollen Zeile, nahm alle Parlamentarier in den Verteiler und schickte das Mail ab. «Es enthielt doch auch freundliche Zeilen», wundert sich Fischer über das «Missverständnis». Und zitiert eine Passage gegen Schluss des Gedichts: «Sodann, ich drücke Ihnen unterstützend meine Hände/Überzeugt, gemeinsam schaffen wir die dringende Wende».

Anwalt: Grundrechte nicht aushebeln

Hat die Polizei überreagiert? Der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr war selber vor Ort und hat die Verhaftung beobachtet. «Das Polizeihandeln konnte ich nicht nachvollziehen. Fischer hatte Blumen in der Hand. Das Gedicht fand ich gut, ich habe mich nie bedroht gefühlt.»

Auch der Zürcher Menschenrechtsanwalt Philip Stolkin zweifelt an der Verhältnismässigkeit: «Die Grundrechte dürfen nicht leichtfertig ausgehebelt werden. Hier hätte eine einfache Ansprache wohl gereicht, um sich ein Bild von der Person Fischers zu machen.»

«Es ist absolut nachvollziehbar und verständlich, dass eine Verhaftung den betroffenen Personen unangenehm sein kann», schreibt die Berner Kantonspolizei. Drei Tage nach Fischers Verhaftung berichtete der lokale Fernsehsender Tele M1 über den Vorfall.

Als der umtriebige Pensionär und gestandene Unternehmer berichtet, wie ihn die Polizei unter Zwang weggeschafft hat, steigen ihm Tränen in die Augen. «Die Emotionen halt. Aber ich schäme mich nicht», sagt Fischer und fügt hinzu: «Es ist meine Bürgerpflicht, mich auch künftig, unbeirrt meines erniedrigenden Berner Erlebnisses hinzustellen und dadurch das gewaltlose Gespräch mit der Exekutive und Legislative zu ermöglichen».

Fischer hat inzwischen seinen Anwalt beauftragt, bei der Kantonspolizei Bern Akteneinsicht zu verlangen und erwägt, eine Anzeige gegen den Kommandanten der Kantonspolizei Bern zu erstatten.

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