Als Anna Maria Caldarulo die Rechnung las, traute sie ihren Augen kaum: Über 700 Franken sollte sie der Spitex für zehn Stunden Hilfe im Haushalt bezahlen. Es war nicht das erste Mal, dass die allein erziehende Mutter von drei Kindern die Dienste einer Spitex-Organisation in Anspruch nahm. «Doch so teuer war es bisher nie», sagt sie. Mit 48 Franken war nicht nur der verrechnete Stundenbetrag rund doppelt so hoch wie erwartet. Es kamen noch Spesen von über 130 Franken dazu, fast 100 Franken davon als «Wegentschädigung». Dabei glaubte Caldarulo, die Spitex der Gemeinde engagiert zu haben. Ein Trugschluss, wie sich im Nachhinein herausstellen sollte.

Anna Maria Caldarulo musste sich wegen eines rasch wachsenden Myoms die Gebärmutter entfernen lassen, so schnell wie möglich. Für die Betreuung der Kinder gab es eine Lösung, zum Bügeln und Putzen brauchte sie aber eine Haushalthilfe. Caldarulo griff zum Telefonhörer. In der Eile entging ihr, dass sie nicht die Nummer für die Haushalthilfe der Gemeinde-Spitex gewählt hatte, sondern jene des Hausbetreuungsdienstes für Stadt und Land, eines privaten Spitex-Angebots.

Der Name Spitex ist nicht geschützt, da er keine Firma bezeichnet, sondern generell für «spitalextern» steht. «Nach den Tarifen habe ich am Telefon nicht gefragt», ärgert sich Anna Maria Caldarulo. Dass es neben der Gemeinde-Spitex auch kommerzielle Anbieter gibt, wusste sie nicht.

So dürfte es vielen gehen. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherung sind 95 Prozent aller Spitex-Organisationen gemeinnützig. Sie arbeiten auf nichtkommerzieller Basis und erhalten Subventionen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Es gibt aber auch kleinere Spitex-Dienste, etwa selbstständige Pflegefachfrauen oder den schweizweit tätigen Hausbetreuungsdienst für Stadt und Land.

Diese kommerziellen Dienste sind finanziell unabhängig, müssen also Tarife verlangen, die sich rechnen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. So bieten private Spitex-Dienste meist einen 24-Stunden-Service, was bei den Non-Profit-Organisationen nicht die Regel ist. Auch sind kommerzielle Anbieter oft so organisiert, dass immer die gleiche Person vorbeikommt. Das kann gerade für ältere pflegebedürftige Menschen sehr wichtig sein.

Was nicht rentiert, wird nicht gemacht
Umgekehrt lehnen kommerzielle Spitex-Dienste manchmal finanziell unattraktive Aufträge ab. «Was nicht rentiert, können wir nicht machen. IV-Bezüger bedienen wir in der Regel nicht und verweisen sie an die gemeinnützige Spitex», sagt Barbara Grunder, Geschäftsleiterin der Zürcher Filiale des Hausbetreuungsdienstes für Stadt und Land. Die Non-Profit-Spitex dagegen kommt immer, wenn sie gerufen wird. «Wir stehen im Auftrag der öffentlichen Hand und betreuen somit auch Menschen, bei denen sich ein Einsatz rein rechnerisch nicht lohnt», sagt Andreas Keller vom Spitex-Verband Schweiz.

Ob kommerziell oder gemeinnützig, für alle Spitex-Dienste gilt, dass jeder sie unabhängig vom Alter beanspruchen kann, sofern der Bedarf ärztlich erwiesen ist. Für kranke Kinder gibt es in einigen Kantonen auch eine spezielle Kinder-Spitex, für Krebspatienten die Onko-Spitex. Bevor jedoch ein Dienst engagiert wird, lohnt sich auf jeden Fall eine gute Information. Ursula Gröbly von der Schweizerischen Patientenorganisation rät zu schriftlichen Absprachen zwischen Spitex und Patient, was gewünschte Leistungen und deren Abgeltung betrifft. «Unliebsame Überraschungen durch unerwartet hohe Rechnungen können so vermieden werden.»

Drum prüfe, wer die Spitex ruft
Ausserdem empfiehlt sich ein Blick ins Gesetzbuch, bevor man die Spitex kommen lässt. Denn die Grundversicherung der Krankenkassen deckt nicht jede Dienstleistung. Welche Spitex-Leistungen kassenpflichtig sind, ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung geregelt. Grundsätzlich lässt sich sagen: Alles, was mit Krankheit und Pflege zu tun hat, muss die Krankenkasse abzüglich Selbstbehalt und Franchise übernehmen. Dabei gibt es je nach Pflegeaufwand festgelegte Rahmentarife, die mit den Krankenkassen jährlich kantonal neu verhandelt werden. Wie gross der jeweilige Aufwand ist, wird vorgängig durch eine Pflegefachperson abgeklärt und festgelegt. Die Krankenkassen kommen auch für diese Abklärungskosten auf.

Dagegen ist eine Haushalthilfe keine kassenpflichtige Leistung, hier braucht es Zusatzversicherungen. Die Stundentarife sind meist kommunal oder kantonal geregelt, manchmal nach Einkommen abgestuft. «Es lohnt sich unbedingt, im Einzelfall abzuklären, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt», sagt Expertin Gröbly. Oft gelte bei Zusatzversicherungen nämlich die Regelung, dass Spitex-Leistungen nur dann bezahlt würden, wenn dank der Hilfe der (teurere) Spitalaufenthalt verkürzt werden könne. Wer die Spitex wegen eines Unfalls brauche, sollte dasselbe mit der Unfallversicherung abklären. «Oft erbringt diese umfassendere Leistungen als die Krankenkasse.»

Immerhin diesbezüglich hatte Anna Maria Caldarulo Glück: Ihre Krankenkasse, die Swica, hat die Leistungen der (teuren) Haushalthilfe übernommen. Wer von Anfang an auf sicher gehen will, investiert jedoch besser etwas Zeit in vorgängige Abklärungen.