Eigentlich darf ein Staat nicht zu Gunsten von Doppelbürgern Doppelbürger Zwei Pässe – viele Pflichten intervenieren, wenn diese sich im anderen Heimatland aufhalten (so genannte Ausschlussklausel). Erst bei schweren und wiederholten Verstössen gegen Menschenrechte kann diplomatisch interveniert werden. Beim aktuellen Fall der türkisch-schweizerischen Doppelbürger, die von der Türkei an der Ausreise gehindert werden, scheint das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA jedoch ziemlich aktiv zu sein, wie eine Anfrage zeigt.

«Die Herausforderung für die Schweiz besteht im aktuellen Fall darin, dass türkisch-schweizerische Doppelbürger in der Türkei nur als türkische Staatsangehörige betrachtet werden,» sagt EDA-Pressesprecherin Carole Wälti.

 

Beobachter: Was weiss man über die Lage der Festgehaltenen? Ist das EDA in direktem Kontakt mit ihnen?
Wälti: Ja, das EDA ist mit den betroffenen Personen in Kontakt. Nach Beendigung des Ausnahmezustands hat sie sich erneut mit den Personen in Verbindung gesetzt und sie um zusätzliche Informationen über ihren aktuellen Status gebeten.
 
Beobachter: Wie unterstützt das EDA die türkisch-schweizerischen Doppelbürger?
Wälti: Das EDA ist mit den türkischen Behörden in regelmässigem Kontakt in dieser Angelegenheit. Die zuständigen Stellen im EDA in Bern als auch die Vertretungen der Schweiz in der Türkei sind in die Bemühungen involviert.
 
Beobachter: Bewegungsfreiheit gehört zu den Menschenrechten. Müsste das EDA deshalb nicht diplomatisch intervenieren? 
Wälti: Das EDA hat in der Vergangenheit auf verschiedenen Ebenen diplomatisch interveniert, damit die Ausreise erfolgen kann. Das EDA wird diese Bemühungen auch in Zukunft weiterführen. Die Ausreise der betroffenen türkisch-schweizerischen Doppelbürger geniesst für das EDA hohe Priorität, und mögliche Handlungsoptionen werden laufend diskutiert und überprüft. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes können wir aktuell jedoch keine weiteren Angaben machen.

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Tina Berg, Redaktorin
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