In der vergoldeten Badewanne ihres Penthouse in St. Moritz mit einem Glas Champagner in der Hand – so präsentiert sich Vera Dillier am liebsten. Solche Auftritte ärgern viele Einheimische. Denn der zur Schau getragene Pomp passt schlecht zum Umstand, dass sich die Jetsetterin eine Zeit lang die Ausbildungs- und Unterbringungskosten für ihre frühere Pflegetochter, die ab 1999/2000 ein Alpeninternat im Kanton Bern besuchte, durch Sozialhilfegelder der Gemeinde finanzieren liess.

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Vom Gericht abgesegnetDer Unmut dürfte noch wachsen: Die Gemeinde kann sich die bevorschussten Beiträge nämlich ans Bein streichen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hat in einem Rekursverfahren entschieden, dass St. Moritz die fraglichen 22'500 Franken nicht von Dillier zurückfordern darf. Die Unterstützung wurde geleistet, weil Dillier glaubhaft machen konnte, nach der 1990 erfolgten Scheidung von ihrem vermögenden Ehemann in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein.

Sein Urteil begründet das Gericht mit «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» bei der rechtlichen Anhörung der unterstützten Pflegemutter. Die Sozialbehörde der Gemeinde hatte es versäumt, Dillier zur gegebenen Zeit vollumfänglich über die Höhe der Kosten zu informieren, die durch die Platzierung des Mädchens im gewählten Institut entstanden. Die Unterhaltsverantwortliche habe somit «die teure Sonderschulausbildung so nie bewilligt», merkt das Gericht an, weshalb sich die nachträgliche Überwälzung der Kosten nicht rechtfertigen lasse.

Aus Dilliers Sicht ein logischer Entscheid: «Ich ging davon aus, dass der Schulbesuch in der Schweiz gratis ist. Und wenn die Ämter entscheiden, meine damalige Pflegetochter ohne Rücksprache mit mir in einem teuren Internat unterzubringen, sollen sie auch dafür aufkommen.»

Weniger gesprächsfreudig geben sich die Verantwortlichen der St. Moritzer Behörden. Stellvertretend hält der Anwalt der Gemeinde lediglich fest, dass die Vormundschaftsbehörde des Kreises Oberengadin 1999 gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag über die geeigneten Massnahmen für das Kind entschieden habe.

Die Fremdplatzierung der damals 13-Jährigen geht auf einen entsprechenden Antrag des Schulpsychologischen Diensts der Stadt Zürich zurück, wo Vera Dillier einen Zweitwohnsitz hat. Hier besuchte das Kind ab der vierten Primarklasse die Grundschule. Persönliche Probleme machten später die Sonderschulung notwendig. Vor zwei Jahren wurde das Pflegeverhältnis mit Vera Dillier abgebrochen – seither lebt das mittlerweile 17-jährige Mädchen bei einer Familie im Kanton Zürich.

Für die Jetsetterin sind damit alle finanziellen Verpflichtungen als Pflegemutter hinfällig geworden. Fast jedenfalls: Frühere Krankenkassenbeiträge für ihre Pflegetochter, die ebenfalls vom Sozialamt bevorschusst wurden, muss sie zurückzahlen. Wenigstens diese 2400 Franken konnte die Gemeinde St. Moritz im Rückforderungsverfahren gegen ihre prominente Bürgerin ins Trockene bringen.

Mitarbeit: Daniel Benz