Wer eine Sache findet, kann deren Eigentümer werden. Allerdings nicht sofort, sondern erst nach fünf Jahren. Und nur dann, wenn er seinen gesetzlichen Pflichten als Finder nachkommt. Konkret bedeutet das, dass Sie den Eigentümer hätten benachrichtigen müssen – er war Ihnen ja offenbar bekannt. Da Sie die Schlitten einfach so als Ihr Eigentum betrachtet haben, hätte Sie der Eigentümer streng gesehen sogar anzeigen können. Wenn man den Eigentümer nicht kennt, ist man verpflichtet, die Polizei oder das Fundbüro zu informieren. Der Schlittenvermieter kommt aber auch nicht ungeschoren davon: Er hätte Ihnen einen Finderlohn zahlen müssen, der rund zehn Prozent des Sachwerts beträgt. Und ausserdem die Kosten, die für die Bergung entstanden sind. Am besten sprechen Sie nochmals mit ihm und einigen sich auf einen Finderlohn.

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