Die Nordgrenze der Schweiz verläuft beim schaffhausischen Thayngen in vielen Windungen – geradezu eine Einladung zu einem Sonntagsausflug über die grüne Grenze. Bei schönem Wetter fahren etliche auf inoffiziellen Wegen mit dem Auto ins nahe Deutschland.

So auch der Musiklehrer Hans Peter Hotz. Angelockt von «der schönen Aussicht auf das deutsche Dorf Riedheim mit seinem Burgturm», fuhr der Oberengstringer mit Lebenspartnerin, Schwester und Schwager auf direktem Weg hin: Obwohl nur Zubringerdienst gestattet war, benutzte er eine kleine Landwirtschaftsstrasse.

Als patrouillierende deutsche Zöllner die Sonntagsausflügler stoppten, rechnete Hotz zwar mit einer Busse. Doch es kam schlimmer. Die Zöllner warfen ihm vor, er habe sein Auto nach Deutschland schmuggeln wollen. Vergeblich beteuerte Hotz seine Unschuld – für die Zöllner war der Fall klar: Da der Wagen über die grüne Grenze nach Deutschland eingeführt wurde, handle es sich um eine «vollendete Steuerhinterziehung». Ein absurder Vorwurf: Der Schmuggel nach Deutschland hätte sich für Hotz gar nicht gelohnt, denn Gebrauchtwagen lassen sich in der Schweiz teurer verkaufen.

Ein Viertel vom Wert des Wagens
Das wissen die deutschen Zöllner, aber sie berufen sich auf EU-Recht. «Wer abseits der Zollstrassen über die grüne Grenze fährt, überführt sein Auto vorschriftswidrig in die EU», sagt Heinrich Boppert von der Strafsachenstelle Mannheim. So entstehe «automatisch eine Abgabenschuld». Dieselbe Falle schnappt zu, wenn ein Schweizer sein Auto einem EU-Bürger in der EU zum Fahren leiht. Milde könnten sich die deutschen Behörden allenfalls bei der Frage zeigen, ob zusätzlich eine Busse ausgesprochen werde, sagt Boppert.

Allein der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer kosten Hotz 414 Euro. «Ein sauteurer Sonntagsausflug», sagt er verärgert. Nichts ahnende Autofahrer, die dem deutschen Zoll beim Überqueren der grünen Grenze in die Fänge geraten, können aber noch mehr zur Kasse gebeten werden – wenn sie ein wertvolles Auto besitzen: Denn der deutsche Fiskus kassiert mehr als einen Viertel des Werts. Bei einem 40'000 Franken teuren Auto kämen die Abgaben also auf 10'000 Franken zu stehen.