BVG: Spielregeln diktiert
Während bei der AHV ein Leistungsabbau erst diskutiert wird, hat die Winterthur-Versicherung bereits eine massive Kürzung der Pensionskassenrenten beschlossen: Betroffen ist, wer ab 1. Januar 2004 pensioniert wird und bei der Sammelstiftung der «Winterthur» versichert ist. Im überobligatorischen Teil des versicherten Lohns ab 76000 Franken wird der Rentenfaktor von 7,2 für Frauen auf 5,5 und für Männer auf 5,8 gesenkt. Je höher der überobligatorische Teil ist, desto stärker wird gekürzt.
Zudem werden die Risikoprämien um durchschnittlich 30 Prozent erhöht und der garantierte Mindestzins beim gesamten Sparkapital für 2004 auf zwei Prozent plus «allfällige Mehrerträge» festgesetzt.
Die «Winterthur» fühlt sich nicht mehr an einen Mindestzins gebunden: Arbeitgeber und -nehmer müssen die Differenz zum BVG-Mindestzinssatz selber berappen. Bisher mussten Sammelstiftungen die Rentenansprüche voll garantieren. Die «Winterthur» entkoppelt nun Vorsorge und Versicherung mit dem Segen der zuständigen Bundesämter. «Eine vorübergehende Unterdeckung bei Sammelstiftungen ist dann zulässig», wie Rinaldo Gadola von der Aufsicht berufliche Vorsorge im Bundesamt für Sozialversicherung bestätigt. Die anderen Marktteilnehmer im Kollektivgeschäft werden nachziehen.
Auch der Bundesrat ist am Gängelband der Versicherer. Beschliesst die Regierung einen höheren Mindestzins, als ihn die Versicherer gewähren, riskiert sie die Unterdeckung bei Sammelstiftungen.