1. Der Arzt, die Ärztin trifft Entscheidungen partnerschaftlich mit dem Patienten, der Patientin zusammen: Er/sie erläutert verschiedene Behandlungsvarianten und räumt eine angemessene Bedenkfrist ein.

2. Der Arzt reagiert sofort, falls der Patient einen Verdacht auf falsche oder fehlerhafte Behandlung äussert.

3. Der Arzt führt die Krankengeschichte gemeinsam mit dem Patienten.

4. Der Arzt gibt auf dem Rezept statt eines bestimmten Medikamentes nur den Wirkstoff an, damit in der Apotheke das günstigste Präparat abgegeben wird.

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5. Der Arzt empfiehlt, vor operativen Eingriffen und Langzeittherapien eine Zweitmeinung einzuholen.

6. Der Arzt lässt die Patientenzufriedenheit laufend mit einem Fragebogen erheben und meldet die Ergebnisse an eine Zentralstelle, die sie veröffentlicht.

7. Der Arzt zahlt einen Jahresbeitrag an eine neutrale Ombudsstelle und willigt ein, dass die Zahl von Beschwerden, die bei dieser Ombudsstelle gegen ihn eingehen, veröffentlicht werden darf.

8. Bei Austritt aus der Praxis erhalten die Patienten ihre Krankengeschichte unaufgefordert und vollständig ausgehändigt.

9. Der Arzt gibt ohne Einwilligung des Patienten keine Daten an Dritte weiter.

10. Die Aus- und Weiterbildung des Arztes ist vollständig dokumentiert und einsehbar.

11. Der Arzt weist aus, wie häufig er bestimmte Behandlungen schon vorgenommen hat.

12. Der Arzt therapiert nach wissenschaftlich gestützten Behandlungsrichtlinien.

13. Der Arzt klärt den Patienten vor einem Eingriff umfassend auf und hält das Gespräch schriftlich fest.

14. Der Arzt lässt in Studien überprüfen, ob die angeordneten Behandlungen angemessen sind.

15. Der Arzt akzeptiert, dass die Praxis von Testpatienten begutachtet wird, die unangemeldet erscheinen und sich nicht zu erkennen geben.