
Norina Meyer
Veröffentlicht am 11. Mai 2026 - 08:00 Uhr
Veröffentlicht am 11. Mai 2026 - 08:00 Uhr

Wer das Wegrecht besitzt, darf das Grundstück uneingeschränkt zum Überqueren und Überfahren nutzen.
Bild: Freepik – Illustration: Fabian Widmer
Meins ist meins: Normalerweise ist Eigentum an einem Grundstück nicht eingeschränkt. Wenn das Grundstück jedoch mit einer sogenannten Dienstbarkeit belastet ist, muss man es ein wenig mit anderen teilen.
Da kann es sein, dass der Nachbar über das Grundstück spaziert, Leitungen darauf verlegt oder Bauabstände verletzt – und man ist verpflichtet, das zu dulden.