
Cornelia Döbeli
Veröffentlicht am 13. Februar 2026 - 08:02 Uhr
Veröffentlicht am 13. Februar 2026 - 08:02 Uhr

In der Regel gilt: Ist ein Elternteil hauptbetreuend, leistet er seinen Unterhalt in natura und muss nicht zahlen.
Bild: Getty Images
2017 wurde der Kindesunterhalt neu geregelt. Seither besteht er aus dem Naturalunterhalt, dem Barunterhalt und dem sogenannten Betreuungsunterhalt des Kindes.
Der (schon zuvor geschuldete) Naturalunterhalt wird erbracht, indem man sich im Alltag um das Kind kümmert, es betreut und erzieht.
Der Barunterhalt des Kindes umfasst die Kosten für seine Ernährung, Bekleidung, Unterkunft, Krankenkasse, Ausbildung, Handy-Abo, ÖV sowie Fremdbetreuung.
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