
Veröffentlicht am 14. Oktober 2026 - 05:00 Uhr

Damit kein Streit um zusätzliche Kosten entbrennt, sollten Eltern den Kindesunterhalt genau berechnen.
Immer wieder melden sich geschiedene Eltern beim Beobachter-Beratungszentrum, weil sie ums Geld streiten. Das klingt dann zum Beispiel so: «Mein Sohn braucht für die Berufsschule einen Laptop, doch mein Ex will sich nicht an den Kosten beteiligen.» Oder: «Meine Ex-Frau weigert sich, einen Teil der Klassenlagerkosten zu übernehmen.» Oder generell: «Ich bezahle meiner Ex-Frau bereits hohe Alimente. Nun verlangt sie zusätzlich Geld für den Töff der Tochter. Ist das gerechtfertigt?»
Grund für diese Diskussionen ist, dass getrennte oder geschiedene Eltern zwei Arten von Alimenten bezahlen müssen: die ordentlichen und die ausserordentlichen.