Immer wieder melden sich geschiedene Eltern beim Beobachter-Beratungszentrum, weil sie ums Geld streiten. Das klingt dann zum Beispiel so: «Mein Sohn braucht für die Berufsschule einen Laptop, doch mein Ex will sich nicht an den Kosten beteiligen.» Oder: «Meine Ex-Frau weigert sich, einen Teil der Klassenlagerkosten zu übernehmen.» Oder generell: «Ich bezahle meiner Ex-Frau bereits hohe Alimente. Nun verlangt sie zusätzlich Geld für den Töff der Tochter. Ist das gerechtfertigt?»

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Grund für diese Diskussionen ist, dass getrennte oder geschiedene Eltern zwei Arten von Alimenten bezahlen müssen: die ordentlichen und die ausserordentlichen.