«Ich habe nur eine einfache Frage», sagt die Anruferin aus Bern an der Beobachter-Beratungshotline. «Ich habe mich im Januar verlobt. Müssen wir nun in einer bestimmten Frist heiraten? Mein Verlobter sagt, dass zwischen der Verlobung und der Heirat nicht mehr als sechs Monate liegen dürfen.» – «Nein. Auch wenn die Verlobung im Gesetz geregelt ist, entscheiden Sie und Ihr Verlobter, ob und wann Sie heiraten wollen», antworte ich und erinnere mich an meine eigene, schon viele Jahre zurückliegende Verlobung.

Auch eine SMS reicht

«Ah, das ist gut, und heiraten muss man nicht? Aber gilt denn eine Verlobung nicht als Eheversprechen?», fragt die Bernerin nach. «Aus moralischer Sicht könnte man das schon annehmen. Rechtlich gesehen, ist sie aber keine Verpflichtung zur Ehe. Wenn Sie nicht mehr heiraten wollen, gilt die Verlobung als aufgelöst. Zulässig wäre sogar die Auflösung per SMS», erkläre ich. «Gab es denn auch schon Verlobungsgeschenke?», hake ich nach. «Ja, viele. Alle freuen sich so sehr, dass wir heiraten wollen», schwärmt die Frau. «Dann steht dem Hochzeitsfest ja nichts im Weg.» – «Eben doch. Ich habe mich in einen anderen Mann verliebt.»