Die Kinderalimente gehören Ihren Kindern. Sie sind jedoch für deren Unterhalt einzusetzen. Bis zum 18. Geburtstag sind die Beträge Ihnen als der gesetzlichen Vertreterin zu zahlen. Da Ihr Sohn inzwischen 18 Jahre alt ist, hat er nun zu bestimmen, ob die Alimente weiterhin auf Ihr Konto oder direkt an ihn fliessen sollen. Diese Anweisung muss Ihr Exmann beachten. Würde er nämlich ohne Einwilligung des Sohnes das Geld weiter an Sie überweisen, könnte der Sohn die nochmalige Zahlung an sich selber fordern. Wünscht Ihr Sohn die Überweisung auf sein Konto, hat er Ihnen einen angemessenen Betrag an die Haushaltskosten abzugeben. Bei der Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Budgetberatungsstellen ist ein Merkblatt dazu erhältlich: Telefon 062 849 42 45.