Weder die Eltern noch der Staat können Kontakte wie Telefongespräche oder Besuche erzwingen. Es gibt auch keine Beistandspflicht, wenn die Eltern ihre Angelegenheiten nicht mehr selber verrichten können. Und sollten die Eltern gar pflegebedürftig werden, müssen die Kinder sie nicht selber pflegen oder gar bei sich zu Hause aufnehmen. Kommen Eltern nicht mehr selber klar, sorgt bei Bedarf die Erwachsenenschutzbehörde für die nötige Unterstützung. Sie kann zum Beispiel dem Vater einen Beistand bestellen oder die Mutter auch gegen ihren Willen in ein Pflegeheim einweisen.

Im Gegenzug könnten die Eltern ihr Kind im Testament auf den Pflichtteil setzen. Das Kind erhält dann 25 Prozent weniger als vom Gesetz vorgesehen. Und wenn Eltern ihre laufenden Lebenskosten nicht mehr decken können, müssen wohlhabende Kinder gestützt auf die gesetzliche Verwandtenunterstützungspflicht regelmässige Geldzahlungen leisten.