Mit 18 Jahren sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimm- und wahlberechtigt. Wer wahlberechtigt ist, kann sogar als Bundesrat kandidieren. Wenn das keine Handlungsfähigkeit ist...
Bild: Thinkstock KollektionDer 18. Geburtstag wird von vielen Teens heiss ersehnt: endlich selbstbestimmt! Doch mit der grossen Freiheit kommt auch der Ernst des Lebens: ein paar Tipps für frischgebackene Erwachsene.
Endlich in eine eigene Wohnung
ziehen, ein
Auto leasen oder gar den Traum vom Auswandern wahr machen. Wer volljährig ist, wird vom Recht für voll genommen. So darf die 18-Jährige ihren Liebsten heiraten und kann für die Hochzeitsreise das frei gewordene Jugendkonto plündern, auch wenns die Eltern dabei schaudert.
Denn mit der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge: Mama und Papa sind nicht mehr gesetzliche Vertreter ihres Sprösslings. Jetzt gilt das Prinzip der vollen Verantwortung, die aus der eben erlangten «vollen Handlungsfähigkeit» erwächst. Nun gilt: «Ein Mann/eine Frau - ein Wort». Das hat in vielen Bereichen weitreichende Folgen:
Wohnt der Nachwuchs weiterhin bei den Eltern, können diese ein sogenanntes Kostgeld verlangen, sofern die Kinder ein eigenes Einkommen erzielen. Das gilt zwar schon für Jugendliche. Mit einem Unterschied: Eltern können volljährige Kinder auffordern auszuziehen oder sie sogar vor die Tür stellen, wenn sie die Spielregeln der Eltern nicht akzeptieren. Das Kostgeld ist kein fixer Betrag, sondern ein dem Familienbudget angemessener Obolus.