Wenn Sie auf seinen Namen ein Sparkonto einrichten, können Sie nicht verhindern, dass er ab dem 18. Geburtstag freien Zugang zum Geld erhält und es für etwas anderes als seine Ausbildung braucht. Wollen Sie also den Zeitpunkt für den Bezug und den Verwendungszweck selber bestimmen, lassen Sie ein Rubrikenkonto eröffnen. Dieses lautet zwar auf Ihren Namen, der Göttibub wird aber als begünstigte Person erwähnt.

Sie bestimmen dann auch, ob die Eltern und/oder das begünstige Kind von der Existenz des Kontos und den Kontostand erfahren. Da das Konto auf Ihren Namen lautet, müssen Sie es selbst versteuern. Bei Ihrem Tod fällt es in Ihren Nachlass das Geld kommt nicht automatisch dem Göttibuben zugute. Um dies sicherzustellen, müssten Sie ihm das Rubrikenkonto in einem Testament vermachen.