Seit anfangs 2017 gelten neue Bestimmungen zum Kindesunterhalt . Seither besteht der Kindesunterhalt aus dem Naturalunterhalt, dem Barunterhalt und dem sogenannten Betreuungsunterhalt des Kindes.

Der (schon bisher geschuldete) Naturalunterhalt wird erbracht vom betreuenden Elternteil, indem er sich im Alltag um das Kind kümmert, es betreut und erzieht. Der nicht betreuende Elternteil schuldet demgegenüber grundsätzlich den sogenannten Bar- und Betreuungsunterhalt für das Kind.

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