Zunächst einmal dürfen Sie in Ihrem Auto oder Schulbus nur so viele Kinder mitnehmen, wie Plätze zugelassen sind. Sind Sie nicht sicher, wie viele das sind, können Sie im Fahrzeugausweis unter «Plätze» (Position 27) nachschauen. Auch müssen Sie jedes Kind unter sieben Jahren mit einer amtlich geprüften Kinderrückhaltevorrichtung sichern. Dies gilt für den Beifahrersitz wie für den Rücksitz. In Frage kommen nur Babyschalen, Kindersitze oder Sitzerhöhungen, die das «EC-ER-44»-Prüflabel aufweisen. Kinder von sieben bis zwölf Jahren müssen ebenfalls mit einer solchen Vorrichtung oder mit den Gurten gesichert sein. Wichtig: Dies alles gilt auch für Taxis. Bei Fahrgemeinschaften - wie einem organisierten Schultransport - müssen die Fahrer dafür sorgen, dass alle Kinder gesichert sind. Sonst riskiert man eine Busse von 60 Franken - und die Sicherheit der Kinder.