Sind die Januar-Alimente pünktlich eingetroffen? Gut so. Wurde Ihnen gar etwas mehr überwiesen als im vergangenen Jahr? Noch besser. Entweder ist Ihr Ex-Mann einfach grosszügig, oder er hat pflichtbewusst die Alimente der laufenden Teuerung angepasst.

Nicht immer klappt das automatisch. Manchmal zahlen die Alimentenschuldner die erhöhten Beträge erst nach Aufforderung – oder gar nicht. Dabei wären sie verpflichtet, von sich aus zu handeln, wenn im Urteil oder im Unterhaltsvertrag eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen ist. Denn nur wenn sich dort keine entsprechende Klausel findet, ist keine Teuerungsanpassung geschuldet. Dann ist jeweils nur der im Urteil oder im Unterhaltsvertrag festgelegte Betrag zu bezahlen.

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Viele Alleinerziehende berichten bei Anrufen ans Beobachter-Beratungszentrum, dass sie zwar einen Teuerungsausgleich zugut hätten, es aber jahrelang unterlassen haben, darauf zu pochen. Manche, weil sie das Verhältnis zum Ex-Partner nicht belasten wollen, andere aus Unkenntnis.

Die Berechnung sieht tatsächlich auf den ersten Blick kompliziert aus, ist es aber überhaupt nicht. Man braucht nur die Teuerungsklausel im Urteil oder im Unterhaltsvertrag genau zu studieren: Sie bestimmt einerseits, ob die Teuerung ohne Vorbehalt auszugleichen ist oder nur dann, wenn das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils oder Ex-Ehegatten mit der Teuerung Schritt gehalten hat. Anderseits finden Sie in der Teuerungsklausel die Hinweise für die Berechnung des neuen Alimentenbetrags.

Lassen Sie sich dabei weder von Juristendeutsch noch von mathematischen Formeln abschrecken. Es geht immerhin schnell einmal um einige hundert Franken pro Jahr.

So werden Alimente der Teuerung angepasst

Als Berechnungsgrundlage dienen die Tabellen des Landesindexes der Konsumentenpreise des Bundesamts für Statistik. Es gibt inzwischen zehn Tabellen, die älteste von 1914, die jüngste vom Dezember 2020. Sie brauchen immer nur eine dieser Tabellen und immer dieselbe. Welche das ist, steht in der Regel im Urteil oder im Unterhaltsvertrag.

Steht zum Beispiel «Basis Dezember 2015 = 100 Punkte», ist die Tabelle Dezember 2015 die richtige. Fehlt eine Angabe, nehmen Sie die Tabelle, die bei Abschluss des Unterhaltsvertrags oder zum Urteilszeitpunkt die jüngste war.

In Ihrer Tabelle müssen Sie jeweils nur eine einzige Zahl suchen. Welche das ist, steht ebenfalls in der Teuerungsklausel. Meistens ist es der Indexstand im November des Vorjahres. Für die Alimente im Jahr 2021 wäre das also der November-Index 2020.

tabelle

Um die Grafik grösser darzustellen, auf Tabelle klicken

Quelle: mietrechtspraxis mp

Um die Kinderalimente per 1. Januar 2021 an die Teuerung anzupassen, ist der Unterhaltsbeitrag gemäss Scheidungsurteil (in unserem Beispiel 900 Franken) mit dem November-Index 2020 zu multiplizieren, dann durch den Indexstand zum Zeitpunkt des Urteils zu teilen.

 

 

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Wie können Alimentengläubiger oder -schuldner vorgehen, wenn der Unterhaltsbeitrag an die angestiegene bzw. an die rückläufige Teuerung angepasst werden soll? Beobachter-Abonnenten erhalten mit dem Merkblatt «Alimente der Teuerung anpassen» eine Wegleitung mit praktischen Rechenbeispielen.

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