Arnold Schmid (Name geändert) gehört nicht zu den Menschen, die am Ersten des Monats eine Budgetplanung machen. Denn er weiss genau: Bis Ende Monat reicht das Geld sowieso nicht. Schmid lebt von seiner Frau getrennt; der 35-Jährige muss für sie und die gemeinsame fünfjährige Tochter aufkommen. Das leuchtet ein, wirkt sich für Schmid aber fatal aus. Ein Thurgauer Bezirksgericht verpflichtete ihn vergangenes Jahr zu Unterhaltszahlungen von monatlich 2900 Franken, die ihm direkt vom Lohn abgezogen werden. Bei einem Nettolohn von rund 4100 Franken bleiben Schmid damit ganze 1200 Franken für den eigenen Lebensunterhalt.

Damit nicht genug: Vor einigen Monaten brach Arnold Schmid unter der psychischen Belastung zusammen und ist seither krankgeschrieben. Dies schmälert seinen Verdienst zusätzlich. Denn einen Teil seines Lohns erhält Schmid, Verkaufsfahrer für einen Süsswarenbetrieb, in Form von Spesen – und die entfallen während seiner Krankheit, während die Unterhaltsbeiträge unverändert hoch bleiben. «Würde mich meine neue Freundin nicht unterstützen, hätte ich eine Unmenge von Betreibungen am Hals», sagt er. «Ich komme mit meinem Geld einfach nicht durch.»

Alimente: Zu wenig für sie, zu viel für ihn

Eine Scheidung ist ein Armutsrisiko – vor allem wenn Kinder da sind. Statt eines gemeinsamen Haushalts sind mit dem gleichen Geld plötzlich zwei zu führen. Wer sich während der Ehe um die Kinder kümmerte – in 90 Prozent der Fälle die Mutter –, tut dies in der Regel auch weiterhin und hat daher nur beschränkt die Möglichkeit, einen Job anzunehmen und die Haushaltskasse aufzubessern. Die finanzielle Versorgung der Familie obliegt so praktisch immer dem Vater und früheren Ehemann.

Die Folgen können verheerend sein, und zu spüren bekommen sie vor allem alleinerziehende Mütter, die mit knapp bemessenen oder unregelmässig einbezahlten Alimenten zurechtkommen müssen: Über 20 Prozent der Einelternhaushalte, bestehend aus Mutter und Kindern, gelten als arm. Anderseits können aber auch Männer finanziell ins Straucheln geraten – dann nämlich, wenn sie ein Gericht zu höheren Unterhaltszahlungen verdonnert, als sie verkraften können. Anspruch auf Sozialhilfe haben sie nicht. Hohe Unterhaltszahlungen an die frühere Familie sind für die Sozialämter kein Grund, Männer finanziell zu unterstützen.

Dem Beobachter liegen mehrere Fälle vor, die ähnlich aussehen wie jener von Arnold Schmid. Etwa die Geschichte von Daniel Müller (Name geändert), der im Aussendienst arbeitet und netto 7420 Franken verdient, inklusive der Zulagen für seine drei Kinder. Aufgrund eines gerichtlichen Eheschutzentscheids aus dem Jahr 2006 muss Müller monatlich 5070 Franken Alimente für Frau und Kinder bezahlen. Bleiben also 2350 Franken, mit denen er laut Gerichtsbeschluss sein Leben bestreiten muss.

In Wirklichkeit sind es noch weniger – denn das Gericht hat bei der Berechnung des Nettolohns den 13. Monatslohn und allfällige Provisionen hinzugerechnet, obwohl Müller den 13. Monatslohn jeweils erst Ende Jahr und die Provisionen noch später ausbezahlt bekommt.

Als Folge davon leidet Müller unter ständigen Liquiditätsproblemen. «Ich komme mir vor wie eine Milchkuh, ich schufte, ich habe die ganze Zeit zu funktionieren», sagt er. «Doch ich komme nicht vorwärts. Ich muss meinen Vater oder Freunde anpumpen, um es bis ans Ende des Monats zu schaffen.» Müller schränkt sich ein wo immer möglich, das Mittagessen kann er auf Spesen nehmen, das ist schon eine merkliche Budgetentlastung. «So komme ich täglich zu einer warmen Mahlzeit und muss abends nur noch wenig essen.»

Männer, die arbeiten, aber trotzdem kaum etwas zum Leben haben – wie ist das möglich? «Die meisten Ehepaare bedenken nicht, dass sie sich eine Scheidung eigentlich gar nicht leisten können», sagt Rechtsanwalt Markus Roos, der auf Scheidungsprozesse spezialisiert ist. «Ein Bruttolohn von 5000 bis 6000 Franken im Monat ist anständig, aber wenn da noch zwei Kinder sind, brauchts bei einer Scheidung ein Einkommen von mindestens 10'000 Franken, damit alle ohne grosse Einschränkungen über die Runden kommen.»

Noch ungemütlicher kann es für einen Mann werden, wenn ihm der Arbeitgeber nach der Scheidung den Lohn kürzt oder er gar seinen Job verliert. Auf die Höhe seiner Unterhaltsbeiträge hat dies nämlich nur dann einen Einfluss, wenn der Mann vor Gericht eine Abänderung des bisherigen Entscheids verlangt – und das Gericht der Ansicht ist, das neue Einkommen sei «wesentlich» tiefer als das frühere.

Quelle: Daniel Ammann
Die Rollenverteilung durchbrechen

Scheidungsanwalt Roos ortet den Kern des Problems in einem Familienbild, das noch immer den Mann als ausschliesslichen Ernährer ansieht. «Viele Frauen geben ihre Berufstätigkeit für immer auf, wenn sie Mutter werden», sagt er. «So verbauen sie sich die Chance, im Fall einer Trennung mindestens zu einem gewissen Grad für sich selber sorgen zu können.» Roos plädiert dafür, während der Ehe die klassische Rollenverteilung zu durchbrechen, wenn es die wirtschaftlichen und familiären Umstände erlauben. «Männer sollten darauf beharren, einen Teil der Kinderbetreuung zu übernehmen. Im Gegenzug soll auch die Frau Geld zur Haushaltskasse beitragen.» Bricht die Familie auseinander, sind beide Elternteile genügend ausgebildet und in der Arbeitswelt verankert, um zumindest zu einem gewissen Grad für sich und die Kinder sorgen zu können.

Paare, bei denen beide, Mann und Frau, zumindest teilweise berufstätig sind – auch für George Zimmermann ist dies eine wirksame Methode, um im Fall einer Trennung unschöne finanzielle Überraschungen zu vermeiden – vor allem wenn gestritten wird. Zimmermann ist im Vorstand der Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt lebender Männer (IGM). «Es gibt Paare, die bekämpfen sich regelrecht, die gönnen dem früheren Partner nicht einmal mehr ein Zuckerkorn auf dem Brötchen.» Häufig weigere sich die Frau, nach der Trennung arbeiten zu gehen − mit dem Argument, sie sei schon zu lange aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden, als dass sie darin wieder Fuss fassen könne. «Wenn eine Frau aber bereits während der Ehe einen Job hatte, kann sie sich nicht auf diesen Standpunkt stellen und wird weiterhin arbeiten müssen», sagt Zimmermann. Natürlich nur so weit zumutbar: Bis das jüngste Kind zehnjährig ist, muten die Gerichte dem betreuenden Elternteil keine Erwerbstätigkeit zu, danach gilt ein 50-Prozent-Pensum als möglich. Ist das jüngste Kind 16-jährig, erachten die Gerichte in der Regel ein volles Erwerbspensum für zumutbar.

Arnold Schmid und Daniel Müller haben die Hoffnung nicht aufgegeben, dass sich ihre Situation entschärft. Bei beiden stehen im Sommer nach Ablauf des Eheschutzes Scheidungsprozesse an, in denen die Unterstützungsbeiträge neu verhandelt werden. «Es ist mir klar, dass meine Exfrau und die Kinder von etwas leben müssen und ich für sie aufzukommen habe», sagt Daniel Müller. «Aber mit der jetzigen Regelung scheint vergessen worden zu sein, dass auch ich von etwas leben muss.»

Wer muss wie viel zahlen?

Alimente sollen es dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten ermöglichen, den bisherigen Lebensstandard weiterzuführen. Paare, die einvernehmlich auseinandergehen, können sich aussergerichtlich auf die Beiträge einigen.

Bei Kampfscheidungen diktieren Richter die Höhe der Alimente. Meist richten sie sich nach den Empfehlungen der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten: Erwachsene haben demnach Anspruch auf 1250 Franken im Monat (ZH/AG 1100 Franken), Kinder bis zu sechs Jahren auf 250 Franken, für bis zu zwölf Jahre gibts 350 Franken, für über Zwölfjährige 500.

Hinzu kommen Zuschläge etwa für Mietkosten, die notwendigsten Berufsauslagen und Krankenkassenprämien. Sie haben dabei grossen Ermessensspielraum. Bei guten finanziellen Verhältnissen können sie einen Mann auch verpflichten, weitere Ausgaben wie etwa Ferien zu bezahlen.