Im Streitfall müsste diese Frage natürlich ein Gericht regeln. Wie es entscheiden würde, ist aber unklar. Bis heute gibt es kaum Gerichtsurteile zum Unterhalt bei alternierender Obhut. Ich kann Ihnen aber einen Vorschlag machen, worauf Sie sich einigen könnten.

Der Kindesunterhalt besteht aus Naturalunterhalt, Barunterhalt und Betreuungsunterhalt.